Roman Polanski heuert Star-Anwalt an

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Starregisseur Roman Polanski hat einen amerikanischen Star-Anwalt angeheuert, um nicht an die USA ausgeliefert zu werden. Wie die "New York Times" berichtete, habe Polanski den Rechtsanwalt Reid Weingarten in sein Anwälte-Team geholt. Der Jurist ist ein enger Freund von Generalstaatsanwalt Eric Holder. 

Weingarten werde versuchen, das Auslieferungsverfahren zu stoppen, hieß es demnach aus informierten Kreisen. Nach Polanskis Verhaftung in der Schweiz haben die US-Behörden 60 Tage Zeit, formell seine Überstellung an die USA zu beantragen. In der Schweiz verwahrte man sich indes gegen politische Einflussnahme, wie sie Frankreich und Polen versucht hatten. "In polizeilichen und juristischen Verfahren ist, wenn sie einmal laufen, grundsätzlich kein Platz für politische Einflussnahme", sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf der "Neuen Zürcher Zeitung".

Polanski war am Samstag (26.9.) bei seiner Einreise in die Schweiz wegen eines mehr als 30 Jahre zurückliegenden Sexualdelikts verhaftet worden. Er versucht über seine Anwälte zunächst, einen Hausarrest in seinem Chalet im Prominentenort Gstaad zu erwirken. Die französische Regierung bemühte sich am Mittwoch darum, die Wogen zu glätten. "Wir verstehen die Aufregung, die diese späte Verhaftung mehr als 30 Jahre nach der Tat und die Art der Festnahme hervorgerufen hat", sagte Regierungssprecher Luc Chatel in Paris. "Polanski steht jedoch nicht über dem Gesetz."

Es handle sich zudem um eine schwerwiegende Tat, die Vergewaltigung einer Minderjährigen, mit der sich die amerikanische und die schweizerische Justiz beschäftigten. Der Fall sei komplex, weil vier Länder involviert seien. "Die französischen Behörden bemühen sich um eine juristische Lösung, da Polanski auch die französische Staatsbürgerschaft hat", sagte Chatel. Er distanzierte sich damit von Aussagen des Kultur- und des Außenministers, die beide die Festnahme kritisiert hatten.

Schweizer Juristen verwiesen in Medien darauf, dass die Regierung des Landes aufgrund der internationalen Rechtslage dazu verpflichtet gewesen sei, den Regisseur festzunehmen. Zum einen sei seine Ankunft in Zürich zum Film Festival genau bekannt gewesen und es habe dazu noch ein Gesuch aus den USA bereitgelegen. Der Strafrechtsprofessor Wolfgang Wohlers von der Universität Zürich verwies im "Tages-Anzeiger" darauf, dass es in dem Auslieferungsverfahren nicht darum gehe, den Tatvorwurf zu prüfen, sondern allein darum, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gegeben seien. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die US-Strafjustiz kein faires Verfahren gewährleiste, seien nicht bekannt.

Die Anwälte Polanskis haben zunächst beantragt, den Regisseur während der Auslieferungshaft unter Hausarrest in seinem Chalet in Gstaad zu stellen. Unter Hinweis auf sein fortgeschrittenes Alter sei dies eine Möglichkeit. Dagegen steht der Einwurf, dass hohe Fluchtgefahr bestehe.

Der deutsche Regisseur Volker Schlöndorff forderte im Deutschlandradio Kultur Polanskis Freilassung. Er sieht im Vorgehen der Behörden Profilierungswille. "Er wird nur deshalb verfolgt, weil er prominent ist." Es handle sich um einen Fall, bei dem Publicity umgekehrt funktioniere. "Ich glaube, amerikanische Behörden und auch Schweizer Behörden würden nicht so viel Eifer daran setzen, wenn es um einen ganz unbekannten Menschen ginge." Polanski sei ein Provokateur, habe sein Leben lang polarisiert und sei allen "etwas streng Bürgerlichen" ein Dorn im Auge.

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