Rechte der Passagiere bei Fluglinien-Streiks

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Passagiere der Deutschen Lufthansa, deren Flug streikbedingt ausfällt, haben umfassende Rechte. Ihnen muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Ersatzflug angeboten werden oder zumindest der Flugpreis zurückgezahlt werden - inkl. Transport zum Ausgangspunkt der Reise. Außerdem müssen sie verpflegt werden und zwei Anrufe tätigen können.

Bei Bedarf sind auch Hotelrechnungen zu bezahlen, berichtet der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Verspätet sich der Flieger dann, ist zumindest für Essen und Anrufmöglichkeiten zu sorgen. Wobei bei einem Langstreckenflug dieses Recht erst nach vier Stunden Verspätung eintritt - bei der Kurzstrecke schon nach zwei Stunden.

Keinerlei Anspruch entsteht, wenn die Fluglinie rechtzeitig im Voraus informiert hat - sprich zumindest 14 Tage zuvor. Wenn Alternativen angeboten werden, dann reicht auch eine Info lediglich sieben Tage vor dem ursprünglichen Abflugtermin. Fällt ein Flug wegen außergewöhnlicher Umstände, für die die Fluglinie nichts kann, aus, dann hat der Passagier Pech gehabt, Schadenersatz gibt es dann keinen.

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