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Anwältin verrät: So sinnvoll ist ein Ehevertrag

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Besser Vorsorgen statt Nachsorgen! Anwältin Larissa Kaminski verrät, warum ein Ehe-Vertrag immer eine gute Idee ist.

Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Paaren vor der Hochzeit ist der Ehevertrag. Als Zeichen von Misstrauen und Berechnung wird er von manch einem betrachtet. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall, wie Rechtsanwältin Mag. Larissa Kaminski verrät.

Mag. Larissa Kaminski steht wie viele andere Rechtsanwält:innen mit Rat und Tat zum Thema Ehevertrag zur Seite.  

Mag. Larissa Kaminski steht wie viele andere Rechtsanwält:innen mit Rat und Tat zum Thema Ehevertrag zur Seite.  

© Monika Fellner
× Mag. Larissa Kaminski steht wie viele andere Rechtsanwält:innen mit Rat und Tat zum Thema Ehevertrag zur Seite.  

Warum machen rechtliche Beratung und auch ein Ehevertrag Sinn?
Mag. larissa Kaminski: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen, insbesondere, um faire Verhältnisse zu schaffen, indem für beide Seiten festgehalten wird, was von den Ehepartnern in die Ehe eingebracht wird. Was man aber nicht vorab regeln kann, ist alles, was die Kinder betrifft – und auch auf einen Ehegattenunterhalt kann man wechselseitig nicht verzichten. 

Sprich: es geht vor allem um die Absicherung, dass alles, was ich in die Ehe eingebracht habe, auch im Fall einer Scheidung mein Eigentum bleibt?
Kaminski: Nach der Eheschließung wirtschaftet man gemeinsam – das heißt, alles, was man gemeinsam erwirtschaftet hat, wird im Falle einer Scheidung geteilt. Um Diskussionen und im schlimmsten Fall einen Rechtsstreit möglichst abzuwenden, empfiehlt sich ein Ehevertrag, der festlegt, was sich vor Eheschließung jeweils im Besitz der einzelnen Partner befand.

Man hört oft, dass es trotz Ehevertrags zu einem Rosenkrieg kommt. Wieso?
Kaminski: Weil das Gericht zuerst überprüft, ob der Ehevertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und ob die darin festgesetzten Bedingungen unter fairen und gerechten Umständen zustande kamen. Ein Ehevertrag ist ein Vertrag wie jeder andere und damit wie jeder andere anfechtbar. Dennoch ist es sinnvoll, einen solchen zu errichten, weil man somit einmal wechselseitig anerkennt, was der andere vor der Ehe hatte.

Oft ist der Abschluss eines Ehevertrags schon ein Streitpunkt, weil er als Misstrauensbeweis gesehen wird.
Kaminski: Man muss einen Ehevertrag als Absicherung sehen und sich Vertrauen schenken, eben indem man die Güter des anderen akzeptiert. Wenn das schon Streitthema ist, sollte man sich wohl überlegen, ob eine Heirat sinnvoll ist. 

Wie entscheidend ist im Fall einer Scheidung die altbekannte Schuldfrage?
Kaminski: Wenn der Ehepartner mit dem höheren Einkommen das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt, muss dieser Unterhalt bezahlen.

Was zählt zu einem solchen Verschulden?
Kaminski: Fremdgehen ist ein Klassiker, aber auch lieb- und interessenloses Verhalten, mangelnde Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder mangelnde Beistandspflichten zählen dazu.

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