Arzneimittel: Salzburger Sparkonzept abgeändert

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Die seit Wochen in der Gesundheitspolitik zwischen Salzburger Ärzte- und Apothekerkammer sowie Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) und Pharmaindustrie (Pharmig) in heftiger Diskussion stehende Vereinbarung über die Verschreibung möglichst kostengünstiger Arzneimittel wird in der Umsetzung verändert, eventuell entschärft. Ein diesbezüglicher Brief der SGKK an den Verband der Pharmaindustrie vom 13. November wurde allerdings von den Beteiligten unterschiedlich ausgelegt.

Bei der SGKK hieß es, der Vertrag gelte. Ähnliches erklärte man bei der Salzburger Ärztekammer. Pharmig-Generalsekretär Jan Oliver Huber verwies hingegen darauf, dass die SGKK Kernpunkte des Vertrages nun anders sehe.

Der Hintergrund: Salzburger Ärztekammer und Gebietskrankenkasse hatten unter Beteiligung der Salzburger Medizin-Privatuniversität eine Vereinbarung geschlossen, wonach die Kassenärzte - zumindest ab 1. Jänner - dazu verpflichtet wären, bei durch billigere Generika ersetzbaren Arzneimitteln nur noch jene Nachahmepräparate zu verschreiben, die sich in einer für Salzburg geltenden "Ökonomieliste" grün unterlegt finden. In der Liste waren jeweils die billigsten Präparate ausgewählt. Der Unterschied zu nicht mehr verschreibbaren betrug pro Packung manchmal auch nur Zehn-Cent-Beträge. Dagegen lief die Pharmaindustrie Sturm. Die Kurie der niedergelassenen Ärzte in Wien äußerte scharfe Kritik. Die Pharmig arbeitete an der Vorbereitung rechtlicher Schritte.

Am Freitag erhielt die Pharmig ein vom Salzburger GKK-Direktor Harald Seiss gezeichnetes Schreiben, in dem es unter anderem heißt, dass die Salzburger Ökonomieliste durch das "Ökotool" des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ersetzt werde. Bei der Pharmig erklärte dazu Generalsekretär Jan Oliver Huber gegenüber der APA: "Damit können die Salzburger Ärzte wieder das verschreiben, was in der Grünen Box (laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger frei verschreibbare Arzneimittel, Anm.) des Hauptverbandes enthalten ist." Die Salzburger Vereinbarung sei damit de facto gefallen.

SGKK sieht Verpflichtung zu günstigster Therapie

Bei der SGKK sah man das etwas anders. "Die Salzburger Vereinbarung zur patientenorientierten und effektiven Medikamentenverschreibung, die zwischen Ärztekammer Salzburg und SGKK geschlossen wurde, wird wie vorgesehen am 1. Jänner 2010 in Kraft treten", sagte SGKK-Direktor Harald Seiss auf Anfrage der APA. Dieser Vertrag zwischen SGKK und Ärztekammer schreibe fest, dass "der Arzt verpflichtet ist, jenes gleichwertige Medikament aus dem Erstattungskodex zu verordnen, das in Gesamtbetrachtung der medikamentösen Therapie als das kostengünstigste Medikament aufscheint". Zur Umsetzung dieser Vereinbarung werde das sogenannte Ökotool des Hauptverbandes eingesetzt, damit der Arzt auf einen Blick sieht, welches Medikament das günstigste bei Gleichwertigkeit ist.

Ähnlich auch der Salzburger Ärztekammerpräsident Karl Forstner: "Die Vereinbarung bleibt aufrecht. Die Zielsetzung ändert sich nicht." "Das ist eine 'österreichische Lösung'. Der Vertrag bleibt bestehen, aber er wird halt anders umgesetzt", resümierte dazu ein hochrangiger Funktionär der Österreichischen Ärztekammer Freitag am späten Abend.

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