Rote Sohlen für alle

Louboutin scheitert vor Gericht

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Rote Sohlen, das Markenzeichen der Louboutin-Heels, dürfen nun jeden Schuh zieren.

Spätestens seit "Sex and the City" sind Louboutin-Heels, die so schön an ihrer roten Sohle erkennbar sind, ein Must-Have für jede Fashionista. Doch bald schon könnte es dabei zu Missverständnissen kommen, schließlich hat Christian Louboutin die Klage gegen das Modeimperium Yves Saint Laurent verloren.

Nicht mehr für sich beanspruchen
In der "Cruise-Kollektion" 2011 zieren die Schuhe von Yves Saint Laurent ebenfalls eine rote Sohle. Das brachte Christian Louboutin so auf die Plame, dass er kurzerhand eine einstweilige Verfügung beantragte. Doch ein New Yorker Gericht hat jetzt entschieden: Louboutin kann die rote Sohle nicht mehr für sich alleine beanspruchen.

Gericht entschied gegen Louboutin
Vor kurzem gab sich Christian Louboutin im Interview mit dem US-Magazin "New Yorker" noch siegessicher: "Die leuchtende Farbe hat keine andere Funktion, als der Öffentlichkeit zu sagen, dass sie meine sind." Doch das Gericht sah das anders. Der Antrag wurde abgelehnt, weil es keine Rechte auf bestimmte Farbtöne gibt, wie das etwa bei Logos oder Mustern der Fall ist.

Sohle mit Nagellack bepinselt
Christian Louboutin zeigte sich nach dem Urteil zutiefst enttäuscht. Er war 1992 auf die Idee der auffälligen Sohlen gekommen und bepinselte sein erstes Paar noch selbst mit einer Nagellackflasche. Mittlerweile sind die Schuhe längst Kult und ein kleines Vermögen wert.

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