Ihrem Ruf wurde geschadet

Rihanna klagte erfolgreich gegen Topshop

31.07.2013

Der Verkauf von Shirts mit ihrem Bild wurde als "Marktfälschung" eingestuft.

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© WireImage.com/Getty
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Die R&B-Sängerin Rihanna hat erfolgreich gegen den Verkauf von T-Shirts mit ihrem Bild durch die britische Bekleidungskette Topshop geklagt. Der Londoner Richter Colin Birss stufte die T-Shirts am Mittwoch als "Marktfälschung" ein. Wahrscheinlich seien viele Kunden getäuscht worden, da sie fälschlicherweise davon ausgegangen seien, dass Rihanna ihr Einverständnis für den Verkauf der Hemden gegeben habe. Der Verkauf durch die Billig-Kette habe dem Ruf der Sängern "in der Welt der Mode" geschadet, urteilte der Richter.

Zu Rihannas Forderung nach Entschädigungszahlungen sowie Zinsen äußerte sich der Richter in seiner schriftlichen Erklärung nicht. Topshop hatte das beanstandete T-Shirt in den Jahren 2011 und 2012 als "Ärmelloses T-Shirt Rihanna" vermarktet. Nachdem Rihannas Anwälte juristisch dagegen vorgingen, wurde das Hemd als "Ärmelloses T-Shirt einer Legende" verkauft. Das Hemd war mit einem Foto von Rihanna bedruckt, das nach Angaben ihrer Anwälte unerlaubt aufgenommen worden war, als sie 2011 in Nordirland einen Videoclip drehte. Inzwischen ist die aus Barbados stammende Sängerin selber in der Modebranche aktiv. Dieses Jahr stellte Rihanna ihre Kollektion für die Bekleidungskette River Island vor.

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