Gewalt gegen Frauen

Frauenhäuser setzen auf Nachbarn

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Zivilcourage hilft gegen häusliche Gewalt.

Die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) setzen in der Gewaltprävention vermehrt auf Nachbarn. In Wien-Margareten ist heuer im April das Projekt "StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt" gestartet. Ziel ist es, Nachbarn zu sensibilisieren und zu beraten, was sie tun können. Gefragt sei deren Zivilcourage, um häusliche Gewalt zu verhindern, sagte AÖF-Chefin Maria Rösslhumer.

"Sie können beitragen, eine gewaltfreie Nachbarschaft zu schaffen, sie können beitragen, Gewalt an Frauen und Kindern zu verhindern, vor allem auch schwere Gewalt, Morde an Frauen und sie können die Polizei unterstützen bei dieser Arbeit. Wir setzen mit diesem Projekt dort an, wo die Menschen am nächsten sind, bei den Opfern und auch bei den Tätern", erklärte Rösslhumer am Mittwoch in einem Pressegespräch mit Volksanwalt Bernhard Achitz.

Servicenummern

Der Verein AÖF berät Nachbarn, was sie tun können, wenn sie den Verdacht haben, dass in der Wohnung nebenan häusliche Gewalt vorkommt. Neben der Frauenhelpline und dem Polizeinotruf gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit, sich bei der Polizei unter der Servicenummer 059-133 unverbindlich zu erkundigen, was Nachbarn tun können, sagte Rösslhumer. Insgesamt haben die Frauenhäuser 20 Ratschläge aufgelistet.

Anläuten als Intervention

Nachbarn können die Gewalt auch unterbrechen, indem sie an der Tür läuten und etwas sagen oder nach etwas fragen. "Man kann auch einfach fragen: Wissen Sie, wie spät es ist?", erklärte Rösslhumer. "Das ist eine paradoxe Intervention, mit dem rechnet eigentlich niemand, aber damit signalisiert man dem Täter, dass die Nachbarschaft mithört und dem Opfer signalisiert man, dass Hilfe da wäre im Notfall."

Sorge hat Rösslhumer, dass Betroffene künftig weniger oft Hilfe holen oder die Polizei rufen. Durch das neue Gewaltschutzpaket, das Ende September von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde, steigt mit 1. Jänner 2020 die Verwaltungsstrafe für weggewiesene Täter von 500 auf 2.500 bis 5.000 Euro, wenn sie gegen das Betretungsverbot verstoßen. Erfahrungsgemäß werde die Strafe oft aus dem Familienbudget bezahlt.

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