Bündnis gegen Einschränkung

Debatte um Spätabtreibung bei schwerer Behinderung

15.02.2019

Seit 1975 ist Abtreibung in bestimmten Fällen straffrei - eine Petition will die gesetzliche Regelung nun ändern. Politikerinnen treten nun gemeinsam gegen die Initiative auf.

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© Getty Images (Symbolbild)
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Eine von hochrangigen ÖVP- und FPÖ-Politikern unterstützte Petition, die den Schwangerschaftsabbruch bei schwerer geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung des Kindes auch nach dem dritten Monat einschränken will, stößt auf breiten Widerstand. "Keinen Millimeter zurück" und "Pro Choice is ois!" lautete am Freitag der Aufruf von Politikerinnen und Frauenrechtlerinnen.

Anlass ist die parlamentarische Bürgerinitiative #fairändern, die diese embryopathische Indikation als "Diskriminierung von Kindern mit Behinderung" bekämpft. Die Initiatoren sehen 56.000 Unterstützer hinter sich, darunter neben römisch-katholischen Bischöfen auch ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg, Ex-Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP), Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) und einen SPÖ-Bürgermeister.

Es gehe um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren eigenen Körper, unterstrich Lena Jäger vom Frauenvolksbegehren am Freitag in der dagegen angesetzten Pressekonferenz. Die grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic sah vor allem Ex-Bundespräsidentschaftskandidat Hofer auf den Spuren von Jaroslaw Kaczynski in Polen wandeln. Gingen die Forderungen der Petition durch, hätte dies verheerende Auswirkungen für die Frauen in Österreich, warnte sie.

Politikerinnen warnen vor Rückschritt bei Frauenrechten

Andrea Brunner von den SPÖ-Frauen betonte, dass man über die Parteigrenzen hinaus Frauenrechte verteidigen wolle: "Wir werden nicht weichen, keinen Millimeter." Maria Stern von der Liste Jetzt (früher Liste Pilz) betonte, seit Beginn der türkis-blauen Koalition eine solche Initiative befürchtet zu haben. Dass die Petition nun erst am 7. Mai im Ausschuss behandelt werde, sei ihrer Fraktion zu verdanken.

"Wir können auch ohne Einschränkungen den Frauen vertrauen, auch ohne gesetzlichen Zwang verantwortliche Entscheidungen zu treffen", betonte die feministische Juristin Brigitte Hornyk. Dass man eindeutig gegen die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen auftrete, sei aber ebenso klar. Klaudia Frieben vom österreichischen Frauenring zeigte sich betroffen, dass man eine Diskussion über Fristenlösung und Frauenrechte heute wieder führen müsse.

Unterstützung kam vom Gynäkologen Christian Fiala. Es sei unfassbar, dass Frauen in Europa immer noch an verweigerten Schwangerschaftsabbrüchen sterben müssten, kritisierte er.

Gesetzeslage

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich seit 1. Jänner 1975 straffrei - allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. In den ersten drei Monaten darf die Schwangerschaft nach ärztlicher Beratung beendet werden. Zeitlich unabhängig abtreiben darf man auch, wenn anders eine ernste Gefahr für das Leben oder ein schwerer Schaden für die körperliche und seelische Gesundheit der Frau nicht abgewendet werden kann oder bei der Zeugung Unmündigkeit bestand. Ebenfalls als straffreier Grund für eine Abtreibung anerkannt ist eine Behinderung des Kindes, wörtlich wenn "eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde". In all diesen Fällen muss ein Arzt den Abbruch vornehmen.

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