Naturkosmetik zwischen Codex und Gütesiegeln

Teilen

In Österreich ist die Herstellung aller kosmetischen Mittel im Österreichischen Lebensmittelbuch geregelt. Für Naturkosmetika gibt es im Codexkapitel B 33 seit dem Sommer neue, genauere Bestimmungen. Gesetzeskraft hat der Codex allerdings keine, er dient als Richtlinie für Produktion und Vermarktung.

Naturkosmetika sollen demnach mit wenigen Ausnahmen fast ausschließlich aus Naturstoffen hergestellt sein. Für deren Gewinnung und Weiterverarbeitung sind nur einfache physikalische, mikrobiologische und enzymatische Verfahren erlaubt. Nicht eingesetzt werden dürfen gentechnisch veränderte Stoffe, synthetische Farb- und Duftstoffe, die meisten Verfahren zur Herstellung von waschaktiven Substanzen wie Sulfatierung oder Phosphorisierung sowie Erdölprodukte wie Silikone oder Paraffine. Wenn möglich, sollen die Rohstoffe aus kontrolliertem biologischen Anbau sein.

Wer die Auslobung "Naturkosmetik gemäß Codexkapitel" oder "geprüfte Codexqualität" auf seinen Produkten führen möchte, muss nicht nur die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen sowie die Kriterien des Codexkapitels erfüllen, sondern dies auch durch einen vom Gesundheitsministerium nominierten Gutachter bestätigen lassen. Bei Biokosmetik müssen zusätzlich Nachweise über Herkunft und Anbau der Bio-Inhaltsstoffe erfolgen. Die Einführung liegt aber erst wenige Monate zurück, bisher gibt es noch kaum Produkte mit dieser Auslobung, berichtete Karin Gromann vom Gesundheitsministerium.

Seriöse Hersteller können sich auch um eines der internationalen Gütesiegel bemühen. Die Vergaberichtlinien unterscheiden sich allerdings. Einige Beispiele: Das als seriös geltende Label Ecocert unterteilt in Naturkosmetik und ökologische Naturkosmetik. Bei Naturkosmetik liegt der Anteil an Naturstoffen bei 95 Prozent, davon muss mindestens die Hälfte pflanzlich und aus biologischem Anbau sein. Bei ökologischer Naturkosmetik liegt der geforderte Anteil an pflanzlichen Bio-Rohstoffen bei 95 Prozent.

Das oft zu sehende BDIH-Prüfzeichen wurde 2001 eingeführt. Es wird vom Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel verwaltet. Die Kriterien seien nicht öffentlich, für die Mitgliedschaft müssen die Firmen zahlen, der Verein arbeite profitorientiert, sagte Gerhard Gribl von der Branchenplattform Kosmetik transparent.

2008 schließlich haben sich mehrere große Naturkosmetikfirmen im Verband NaTrue zusammengeschlossen. Ein Stern entspricht hier den BDIH-Kriterien, d.h. Rohstoffe sollten aus natürlichem, kontrolliert biologischem Anbau kommen. Bei zwei Sternen muss der Bioanteil der Rohstoffe je nach Produktkategorie bei 70 Prozent liegen, bei drei Sternen bei 95 Prozent. In einigen Bereichen wie der dekorativen Kosmetik reicht aber auch schon ein Anteil an Naturstoffen von zwei bis drei Prozent.

In Österreich gibt es derzeit kein von Herstellern organisiertes Label. Der Markt wächst aber seit Jahren. In Deutschland hält die "grüne" Pflege nach unterschiedlichen Angaben einen Anteil am Gesamtmarkt von mindestens fünf bis fast schon zehn Prozent. Ähnliches dürfte für Österreich gelten. Expertenerwartungen zufolge wird der Naturkosmetikbereich weiterhin dreimal schneller wachsen als der restliche Markt.

INFO: www.ecocert.com, www.natrue.de, www.kontrollierte-naturkosmetik.de, www.ionc.info.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.