Pop-Diva will Millionen

Cher klagt Universal

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Cher will von Universal 5 Mio. Dollar Schadenersatz.

Cher wurde mit Hits wie "If I could turn back time", "Strong enough" und "I got you babe" mit Sony Bono weltberühmt. Bild: (c) Keystone
Urgestein Cher (62) schafft es immer wieder, sich in die Schlagzeilen zu bringen. Die amerikanische Pop-Diva fühlt sich von ihrer Plattenfirma um Millioneneinkünfte betrogen. Wie das Branchenblatt "Hollywood Reporter" berichtete, hat die Sängerin das Unternehmen Universal Music Group in Los Angeles auf fünf Millionen Dollar Schadenersatz verklagt.

Widerrechtliche Taktiken
Cher wirft dem Label Vertragsbruch und "widerrechtliche Taktiken" vor. Laut Klageschrift hat die Firma Einkünfte aus dem Verkauf der Platten "Cher The Greatest Hits" (1999) und "The Very Best of Cher" (2002) nicht wahrheitsgetreu angegeben und ihr somit Tantiemen vorenthalten.

Sony & Cher
Die Angehörigen von Chers Ex-Ehemann Sony Bono treten als Mitkläger auf. Der Sänger, mit dem Cher 1965 durch den Hit "I Got You, Babe" berühmt wurde, war 1998 bei einem Skiunfall ums Leben gekommen. Das Paar hatte sich bei seiner Scheidung im Jahr 1974 darauf geeinigt, die Tantiemen von ihren gemeinsam aufgenommenen Liedern zu teilen. Ein Teil davon geht nun an Bonos Witwe Mary und an seine vier Kinder.
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