Veto gegen Jackson-Erinnerungskonzert abgewiesen

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Das Michael-Jackson-Erinnerungskonzert Anfang November in Stuttgart muss nicht abgesagt werden. Das Stuttgarter Landgericht wies den Eilantrag eines angeblichen Nachlassverwalters der Pop-Ikone zurück.

Laut Begründung konnte der Kläger seine Berechtigung als Vertreter Jacksons nicht ausreichend belegen. Er war gegen die Konzertreihe mit Jackson-Double William Hall vorgegangen, weil sie in seinen Augen auf Kosten des toten Musikers Profit macht. Hierüber entschied die Kammer nicht.

Bei der Konzertreihe "King of Pop - The Show" der Schweizer Firma Act Entertainment treten neben dem bekannten Double auch Musiker der echten Jackson-Begleitband auf. Das Auftaktkonzert am 3. November wird vom Stuttgarter Music Circus Concertbüro vermarktet. Dessen Geschäftsführer Hans-Peter Haag zeigte sich erleichtert: "Es wäre sehr unglücklich gewesen, wenn wir es so kurzfristig hätten absagen müssen." Es hätte für sie erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der Kläger noch in Berufung beim Oberlandesgericht gehen kann, geht Haag davon aus, dass zumindest das Konzert in Stuttgart stattfinden kann - auch weil nicht mehr viel Zeit bis dahin bleibt.

Act Entertainment ist zuversichtlich, dass die Show auch in Berlin, Hamburg, Paris, Lyon und Zürich gezeigt werden kann. "Wir können uns nicht vorstellen, dass man sie verbieten kann. Solche Shows haben eine lange Tradition", sagte Sprecherin Alexandra Steinegger. Wenn die Tournee abgesagt werden müsste, wäre der Verlust enorm. Sie zweifelt an, dass der Kläger wirklich im Sinne Jacksons handelt. "Zu Lebzeiten war Michael Jackson seinen Doubles immer wohlgesonnen. Er war bei Covershows sogar zum Teil dabei."

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