Verhaltenskodex für Österreichs Psychiater

Teilen

Vermeidung von "schiefer Optik", wenn nicht gar von Korruptionsvorwürfen, Achtung der Interessen der Kranken und Schweigepflicht bei gleichzeitiger Möglichkeit zur Zusammenarbeit von Behandlern in Teams stehen im Vordergrund: Die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hat einen von einem Expertengremium formulierten "Verhaltenskodex für Psychiater" verabschiedet.

"Inhalt sind die Grundprinzipien einer ethischen Vorgangsweise in der Psychiatrie", erklärte der Präsident der Gesellschaft, Michael Musalek, gegenüber der APA. Der Hintergrund für die Formulierung des Grundsatzpapiers, so der ärztliche Leiter des Anton Proksch Instituts (API): "Mit dem neuen Korruptionsstrafrecht gab es eine große Verunsicherung. Wir wollten hier proaktiv sein. Bis jetzt hat es in Österreich noch nie einen entsprechenden Verhaltenskodex für Psychiater gegeben. Insgesamt geht es aber um die ethische Vorgangsweise", erklärte der Psychiater.

Die Regeln gehen von den allgemeinen Berufspflichten (Fort- und Weiterbildung) über Behandlungsgrundsätze und Informations- bzw. Schweigepflichten bis zu materiellen Aspekten der Berufsausübung.

Für die Patienten mit psychischen Leiden, die oft der Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt sind, ganz wichtig: "Jede psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung hat - wie alle medizinischen Interventionen - unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten zu erfolgen. Das Selbstbestimmungsrecht des Kranken ist zu würdigen. Psychiater achten das Recht ihrer Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln."

Besonders streng ist die Schweigepflicht formuliert: "Psychiater haben über all das, was sie während ihrer ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeit erfahren, auch über den Tode des Patienten hinaus, zu schweigen, abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen." Auf der anderen Seite soll das nicht die Zusammenarbeit von Psychiatern und Psychotherapeuten und anderen Ärzten untereinander behindern: "Wenn mehrere Psychiater und Psychotherapeuten bzw. ein interdisziplinäres Team den Patienten behandeln, so sind sie untereinander von der Verschwiegenheitspflicht insofern befreit, als das Einverständnis der Patienten vorliegt oder berechtigterweise angenommen werden kann."

Natürlich hat der Patient ein Recht auf seine Daten: "Psychiater haben Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in sie betreffende Krankengeschichten Einsicht zu gewähren und gegen Kostenersatz Kopien anzufertigen."

Schließlich sind in dem von Christoph Stuppäck (MedUni Salzburg), Hartmann Hinterhuber (MedUni Innsbruck), Michael Lehofer (Landesnervenklinik Graz) und Helmuth Ofner (Juridische Fakultät Uni Wien) formulierten Verhaltenskodex auch die Verbindungen zur Pharmaindustrie geregelt: Jede "Pharmastudie" muss einer Ethikkommission vorgelegt werden, für Leistungen an die Industrie dürfen Honorare "die Grenze der Angemessenheit nicht übersteigen". Der Dienstgeber muss über solche Verträge Bescheid wissen. Bei Fortbildungsveranstaltungen ist der Sponsor offen zu legen. Kongresseinladungen dürfen nur mit einem angemessenen Kostenersatz verbunden sein. Werbegeschenke dürfen bestenfalls angenommen werden, wenn ihr Wert geringfügig ist.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo