Koalitionspläne

Gutes Neues für Mamis?

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Mit der neuen Regierung warten auch Neuerungen auf Mütter und Familien. 

Nur knapp zwei Seiten umfasst das Programm der frisch angelobten Regierung zum Thema Frauenpolitik, viel Konkretes findet sich darin nicht. Dafür hat sich Türkis-Blau jede Menge Verbesserungen für Familien auf die Fahnen geheftet – vor allem der neue Familienbonus von 1.500 Euro pro Kind gilt als Prestigeprojekt der Koalition. Auf die ­Kritik, dass Alleinerzieherinnen von dem Steuerzuckerl ausgeschlossen seien, weil sie im Regelfall zu wenigen verdienen, reagierten ÖVP und FPÖ prompt. Diese sollen nun via Negativsteuer entlastet werden. Dafür könnten jetzt Einbußen bei familienpolitischen Geldleistungen drohen, denn diese sollen an bestimmte Bedingungen, wie Schulbesuch, gekoppelt werden.

Schulen. Auch im Bildungsbereich soll sich einiges ändern, bzw. so werden wie vorher. So will Türkis-Blau die Noten in der Volksschule sowie die Studiengebühren wieder einführen. MADONNA verrät, worauf sich Mütter vorbereiten sollten.

Kinderbetreuung

Zweites Jahr für alle, die es brauchen

Angebot. Im Programm steht auch der weitere Ausbau eines qualitätsvollen Kinderbetreuungsangebots, auch im Hinblick auf Öffnungszeiten. Erarbeiten will man einen bundesweit geltenden Qualitätsrahmen. Eher vage gehalten ist eine mögliche Senkung der Anzahl der Kinder pro Betreuungsperson: Die Gruppengrößen ­sollen analysiert und weiterentwickelt werden.
 
Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr. Ebenfalls realisiert werden soll das von der Vorgängerregierung zwar geplante, aber nicht verwirklichte zweite verpflichtende Kindergartenjahr – für Kinder mit Sprachproblemen bzw. mit anderen Auffälligkeiten.
 
Sprachkompetenz fördern. Im Kindergarten soll es, wie schon jetzt, Sprachstandfeststellungen geben – wer es benötigt, soll verbindlich Sprachförderung erhalten. Kindergärten sollen außerdem einen „verbindlichen Wertekanon“ erhalten.

Finanzielles

1.500 Euro pro Kind und Jahr ab 2019

Familienbonus. Eines der Flaggschiffe der türkis-blauen Verhandler: Ab 2019 soll es einen jährlichen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind geben. Je höher das Einkommen und je mehr Kinder, desto höher die Ersparnis – so lautet das Prinzip. Als Kritik laut wurde, dadurch würden vor allem Alleinerzieherinnen benachteiligt werden – weil ihr Erwerbseinkommen so gering ist, dass sie gar keine oder nur wenig Steuer abführen –, ließ die neue Regierung wissen, dass sie nun Sonderregelungen für Alleinerzieherinnen plane. 
Etwa über eine Art Negativsteuer.
 
Sanktionen? Als Ziel steht im Programm, bestehende Instrumente „zur Koppelung von familienpolitischen Geldleistungen an bestimmte Bedingungen (Spracherwerb, Schulbesuch, Deutsch- und Wertekurse etc.)“ zu nutzen. In diesem Zusammenhang sollen auch Mutter-Kind-Pass und ­Bildungskompass zu einem „um­fassenden Entwicklungspass“ weiterentwickelt werden.

Frauen

Mehr Betreuung, weniger Lohn­diskriminierung

Lohnschere. Es brauche in der Wirtschaft weitere Maßnahmen, um Benachteiligungen für Frauen im Einkommensbereich zu reduzieren. Gemeinsam mit den Sozialpartnern will man Diskriminierungen in allen Kollektiv­verträgen prüfen und beseitigen.
 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Vorgesehen sind etwa gesetzliche Vereinfachungen bei Au-pair-Kräften. Versprochen werden auch flexiblere Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen, ein flächendeckender Ausbau der qualitativen schulischen Nach­mittagsbetreuung und mehr professionelle Ferienbetreuung.
 
Gesundheit. Einen Schwerpunkt legen will man auch auf Frauengesundheit und eine bessere Unterstützung von Schwangeren, etwa Beratung vor geplanten Schwangerschaftsabbrüchen. Vorsorgeprogramme sollen ausgebaut werden, hier geht es etwa um den Zugang zum Mammografie-Screening für alle Frauen unabhängig vom Alter.

Schule

Herbstferien und Comeback der Noten

Ferienreform. Eltern will man auch bei der ­Betreuung ihrer Kinder vor allem in den Ferien ­unterstützen, indem die professionelle Ferien­betreuung ausgeweitet wird und Herbstferien ­angestrebt werden.

Deutsch vor Schuleintritt. Generell müssen ­alle Neueinsteiger ins Regelschulwesen eine Sprachstanderhebung absolvieren. Wer nicht ausreichend Deutsch beherrscht, muss eine „Deutschklasse“ absolvieren.

Bildungspflicht. Beendet wird die verpflichtende Schullaufbahn nicht mehr wie bisher nach neun Jahren, sondern erst nach Erreichen bestimmter Kernkompetenzen (Lesen, Rechnen, soziale Kompetenzen). Wer diese nicht aufweist, muss nach Ende der neunten Schulstufe eine ­Förderklasse besuchen.

Noten. Es gibt ein Bekenntnis zur fünfteiligen Notenskala von Sehr Gut bis Nicht Genügend. Alternative Beurteilungen können zusätzlich vergeben werden.


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