Neue Gesetze und mehr Geld

Was uns 2019 bringt

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2019 bringt eine Reihe an Gesetzesnovellen und Steuererleichterungen. Was das kommende Jahr für Frauen, Familien und Heiratswillige bringt.

Das Jahr 2019 bringt Österreich und seinen Bewohnern eine Reihe von Neuerungen. Vieles wird technisierter oder wandert in den virtuellen Raum, etwa das Autofahren, die Medikamentenverschreibung oder der Wertpapierbesitz. So müssen etwa Banken die Devisenkurse nicht mehr aushängen, sondern nur noch im Internet veröffentlichen und auch Wertpapiere in Papierform laufen aus. Indes werden im Gesundheitsbereich die Verpackungen rezeptpflichtiger Medikamente fälschungssicherer und das neue System der E-Medikation, mit der vom Arzt verordnete Medikamente für ein Jahr gespeichert werden, soll bis Herbst 2019 in ganz Österreich laufen.

Familien. Neues bringt das Jahr 2019 aber vor allem für Familien und solche, die es werden wollen. Denn entgegen der Bemühungen der türkis-blauen Regierung gilt nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes ab 1. Jänner die Ehe für alle. Homosexuelle Paare dürfen damit heiraten und heterosexuelle auch die eingetragene Partnerschaft eingehen. Indes tritt 2019 auch eine große Steuerentlastung für Familien in Kraft. Der „Familienbonus“ bringt einigen Familien bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr.

Familienbonus
Bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr

Steuer. Ab 1. Jänner 2019 gibt es den „Familienbonus Plus“ – damit steht Familien in Österreich eine Steuersenkung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zu. Vorausgesetzt wird aber ein entsprechend hohes Einkommen: Wer wenig verdient, wird von der Steuersenkung nicht voll profitieren – oder erhält nichts.Laut einer aktuellen Berechnung des Wirtschaftsforschungsinstituts werden 883.400 Haushalte den Familienbonus zumindest teilweise ausschöpfen können. Weitere 107.400 Haushalte können den „Kindermehrbetrag“ beantragen. Damit erreicht die Reform rund 98 Prozent der Familien in Österreich. Etwa 25.300 Familien gehen leer aus. In Summe kostet der Familienbonus nach Angaben der Regierung 1,5 Mrd. Euro, im Gegenzug werden Steuererleichterungen in Höhe von 300 Mio. Euro gestrichen (Kinderfreibetrag, Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten).

Frauenpolitik
Frauen: Plan für Gewaltopfer  und Lohnschere

Gewaltopfer. Die Regierung hat den Ausbau von Betreuungsplätzen für von Gewalt betroffenen Frauen angekündigt. Bis 2022 soll es 100 neue Plätze geben, die Evaluierungsphase wird im kommenden Jahr abgeschlossen. Wie viele es schon 2019 sein werden, konnte das Frauenministerium unter Ressortchefin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) noch nicht sagen. Zunächst gelte es, die Evaluierung abzuschließen, hieß es.
Lohngerechtigkeit. Mit dem Thema „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ beschäftigt sich bereits eine Expertenrunde aus Wissenschaft, Statistik und Interessenvertretung. Ziel sei es, die bestehenden Einkommensberichte der Unternehmen aussagekräftiger zu machen. Die Runde traf dieses Jahr zwei Mal zusammen und soll ihre Arbeit 2019 fortsetzen und diskutieren, wie die Berichte einheitlich und besser gestaltet werden können.

Gleichberechtigung
Ab 1. Jänner ist die Ehe für alle offen

Liebe. Mit Jahreswechsel ist es so weit: Die Ehe für alle kommt. Ab 1. Jänner ist an Standesämtern somit die Eheschließung für homosexuelle Paare sowie die eingetragene Partnerschaft für Hetero-Paare möglich. Verwirrung herrscht in einigen Bundesländern allerdings noch über die Umsetzung – die Stadt Wien hat deshalb einen Leitfaden ausgesandt und kritisiert das Innenministerium ob fehlender Information für die Standesämter.
Geklärt ist bereits, dass eine Verpartnerung zwischen zwei Homosexuellen nicht aufgelöst werden muss, bevor ab Jänner 2019 eine Ehe geschlossen wird. Etwas komplex ist die Sache, wenn zwei homosexuelle Menschen mit unterschiedlicher Nationalität eine Ehe in Österreich eingehen wollen. Das kann schwierig sein, wenn das Herkunftsland eines Partners die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt oder sie dort sogar verboten ist.

Indexierung
Familienbeihilfe im Ausland wird teils gekürzt

Kritik der EU. Just am Tag nach Österreichs EU-Ratspräsidentschaft tritt eine Verordnung für die Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder in Kraft. Damit wird diese finanzielle Unterstützung an die Lebenserhaltungskosten in jenem Land angepasst, in dem das Kind von in Österreich Beschäftigten lebt. Die EU-Kommission hat die Kürzungen kritisiert und droht mit einem Verfahren.
Türkis-Blau erwartet sich Einsparungen von 114 Mio. Euro pro Jahr. Im Vorjahr wurden 253,2 Mio. Euro an Beihilfen ins Ausland bezahlt. Für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, wird die Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2019 „indexiert“. Das bedeutet, dass der Betrag den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. In Hochpreis-Ländern wird sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen. Indexiert wird auch der Kinderabsetzbetrag.

Jugendliche
Rauchen erst ab 18

Verbot. Die Altersgrenze beim Rauchen wird im kommenden Jahr von 16 auf 18 Jahre angehoben. Die gilt dann auch bei der Verwendung von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas. Auch der Erwerb und Konsum „harter“ alkoholischer Getränke wird österreichweit erst ab 18 gestattet sein. Die Regelungen finden sich in den Jugendschutzgesetzen wieder, auf deren Harmonisierung sich die Länder geeinigt hatten. Die Bestimmungen werden ­allerdings nicht in allen Ländern zum selben Zeitpunkt in Kraft treten. In der Steiermark, im Burgenland und in Vorarlberg zum Beispiel gelten sie – so wie vorgesehen – ab 1. Jänner, in Wien ab Februar oder März. In Salzburg ­wurde der 1. März genannt, an dem das neue Jugendschutzgesetz in Kraft treten soll.
Comeback? Indes ist immer noch nicht endgültig geklärt, ob das Rauchverbot in der Gas­tronomie aufgehoben bleibt oder doch zurückkehren könnte. Die Stadt Wien, zwei Lokalbesitzer und eine jugendliche Nichtraucherin haben dagegen geklagt, dass Türkis-Blau das Rauchverbot wieder abgeschafft hat. Der Verfassungsgerichtshof prüft  – im März fällt die Entscheidung.

Infrastruktur
Technik: Neues bei Autos und Handy-Roaming

Autos. Unter dem Begriff automatisiertes Fahren soll die Verwendung von mehr Assistenzsystemen erlaubt werden, und E-Autos sollen etwa vom Luft-100er ausgenommen werden. Ab wann genau dies gelten wird, ist noch unklar. Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Fahrgeschwindigkeit außerdem ein akustisches Warnsystem aktiviert haben. Dabei soll es
unterschiedliche Geräusche fürs
Beschleunigen und Bremsen geben.
Handys. Roaming wird sich 2019 noch einmal vergünstigen, geplant ist die Festlegung von Preisobergrenzen für Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland. Da es dabei um Großhandelspreise geht, wird der Endkunde nur indirekt etwas bemerken. Für ihn werden sich voraussichtlich die Datenmengen bei gleichbleibenden Preisen erhöhen. Bei der mobilen Kommunikation startet der Bau erster 5G-Netze, und auch die ersten dazu passenden Smartphones dürften auf den Markt kommen.


So funktioniert der Familienbonus

Ab 1. Jänner profitieren 950.000 Familien vom heuer beschlossenen Familienbonus. MADONNA erklärt, wie Sie zu der Steuerentlastung kommen:
Wie?
Arbeitnehmer beantragen den Familienbonus entweder im Nachhinein beim Lohnsteuerausgleich 2020 oder schon im Vorfeld, damit er bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Das nötige Formular (E30) gibt es u. a. auf der Homepage des Finanzministeriums. Selbstständige müssen den „Familienbonus“ im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung einfordern.

Wie viel? Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Für ältere Kinder gibt es 500 Euro, solange sie noch Familienbeihilfe beziehen. Er wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Um ihn für mehrere Kinder voll auszuschöpfen, ist aber ein entsprechend hohes Einkommen nötig. Denn der Familienbonus ist nicht „negativsteuerfähig“. Sprich: Er kann nicht höher sein als die jeweils fällige Lohnsteuer.

Geringverdiener: Wer so wenig verdient, dass gar keine Lohnsteuer fällig wird (14.000 € pro Jahr), hat in vielen Fällen Anspruch auf den „Kindermehrbetrag“ von 250 Euro pro Kind und Jahr. Anspruch haben Alleinerziehende, nicht aber Familien mit zwei Geringverdienern.

Wie hoch muss das Einkommen sein? Um den Familienbonus für ein Kind voll auszuschöpfen, muss ein Elternteil zumindest 1.700 € brutto pro Monat verdienen. Für zwei Kinder sind 2.200 € monatlich nötig. Um den Bonus mit drei Kindern voll auszuschöpfen, sind 3.000 € monatlich nötig (42.000 € Jahresbrutto). Wer weniger verdient, erhält auch weniger Steuergutschrift.

Aufteilung: Sind beide Eltern erwerbstätig, können sie den Familienbonus 50:50 aufteilen – und zwar wahlweise auch nur für einzelne Kinder. Getrennt lebende Eltern müssen dafür nachweisen, dass sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Außerdem können getrennte Eltern den Familienbonus auch im Verhältnis 90:10 aufteilen.

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