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Unterhaltsansprüche

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Unterhaltsansprüche sollen in der EU leichter durchsetzbar werden / Schweden blockiert Regeln für grenzüberschreitendeScheidungen

(c) sxcKinder und Ehepartner sollen ihre Unterhaltsansprüche inder gesamten Europäischen Union künftig leichter durchsetzen können.

Ziel: Einigung in Kernpunkten
DieEU-Justizminister wollen eine Einigung in Kernpunkten auf eineentsprechende Verordnung erzielen. Die bisher geltenden komplizierten Verfahrenzur Durchsetzung von Unterhaltszahlungen sollen weitgehend vereinfacht werden.Formal soll die Verordnung heuer im zweiten Halbjahr beschlossen werden, damitsie noch 2009 in Kraft treten kann, wie EU-Diplomaten in Brüssel mitteilten.

Unterhaltsansprüche
Unterhaltsansprüche werden in dem Entwurf breit gefasst. Das heißt, dassnicht nur Kinder und Ehepartner, sondern auch Pflegekinder und Personen ingleichgeschlechtlichen Partnerschaften von den Vereinfachungen profitierensollen, wenn solche Ansprüche bisher schon bestehen.

In Zukunft sollen auchneue Stellen zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ermächtigt werden.

InÖsterreich soll weiterhin das Justizministerium Anlaufstelle bleiben, zuständigfür die Vollstreckung wären die Bezirksgerichte. Nach den derzeit gängigenVerfahren können Anerkennung und Vollstreckung von Ansprüchen weitreichendabgelehnt werden.

Einheitliche EU-Regeln?
Keine Lösungzeichnet sich bei dem Versuch ab, künftig einheitliche EU-Regeln fürgrenzüberschreitende Scheidungsfälle zu schaffen. Nach Angaben vonEU-Diplomaten blockiert Schweden, das ein liberales Scheidungsrecht hat, einenKompromiss, der klären sollte, welches Recht bei grenzüberschreitendenKonflikten zur Anwendung kommen soll. Die Rechtsordnung von Malta wiederumsieht überhaupt keine Scheidung vor.

Die EU-Bestimmungsollte verhindern, dass sich ein Ehepartner das jeweils günstigste Scheidungsrechteines Landes aussuchen kann. Daher sollten Regeln in der sogenannten "RomIII"-Verordnung vorher klarstellen, ob das Recht nach dem Land des letztengemeinsamen Aufenthaltes, der Staatsangehörigkeit eines oder beider Partneroder nach dem jeweiligen Gerichtsstand gilt.

Nachdem dieEU-Justizminister die bisherigen Bemühungen für gescheitert erklärendürften, könnten mehrere EU-Staaten versuchen, die gemeinsamen Spielregeln inForm von einer kleineren Staatengruppe zu schaffen, heiß es inRatskreisen. An einer solchen "verstärkten Zusammenarbeit", die einNovum in diesem Bereich der EU wäre, müssten mindestens acht Staatenteilnehmen, auch Österreich befürworte einen solchen Ansatz, sagten Diplomaten.

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