Diskriminierung

Führerschein zu teuer

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Eine Frau braucht den Führerschein zum Arbeiten, kann sich diesen aber nicht leisten. Jetzt klagt sie den Staat wegen Diskriminierung.

(c) TZ Oesterreich FALLY GerhardDer Fall beschäftigt derzeit den Verfassungsgerichtshof. Weil eine 34-jährige Niederösterreicherin sich keine Fahrschule leisten kann, sieht sie ihr im Staatsgrundgesetz verankerte Recht der freien Berufswahl verletzt – und klagt. Sie sieht Personen mit niedrigen Einkommen vom Gesetz diskriminiert.

Oxana Olechko aus Schottwien, NÖ, will als Botenfahrerin arbeiten. Dafür braucht sie einen Führerschein, hat aber zu wenig Geld, um eine Fahrschule zu besuchen. „Ein Führerschein mit den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalfahrstunden kostet mich mehr als 1.000 Euro. Muss ich noch zusätzliche Fahrstunden nehmen, komme ich schnell auf 1.500 Euro. Das geht sich für mich nicht aus“, sagt die Frau.

Ohne Führerschein kein Job.
Der teuflische Kreislauf ist programmiert: Ohne Geld keine Fahrschule, ohne Fahrschule keinen Führerschein, ohne Führerschein kein Geld. Jetzt soll der Verfassungsgerichtshof jene Bestimmung des Führerscheingesetzes prüfen, der zwingend vorschreibt, dass die theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule besucht werden muss, bevor man zur Prüfung antreten kann.

„Das Führerscheingesetz schließt die Möglichkeit aus, die entsprechenden Fähigkeiten auf andere Weise zu erwerben“, sagt der Anwalt der Antragstellerin, Martin Getreuer. „Die Fahrschulen haben damit eine Monopolstellung, obwohl das Gesetz grundsätzlich vorsieht, dass gleichwertige Ausbildungswege gleichwertig zu behandeln sind.“

Soll heißen: Statt in der Fahrschule soll zukünftig auch zu Hause die Straßenverkehrsordnung erlernt werden können. Und Fahrstunden im Privat-Pkw, nach behördlicher Genehmigung, absolviert werden. Dass der Führerscheinkandidat die nötigen Kenntnisse auch tatsächlich besitzt, werde dann ohnehin durch eine Fachprüfung nachgewiesen, so Getreuer.

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