Gutachten

Dürfen Arigona und Mutter hier bleiben?

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Arigona und Nurie Zogaj mussten zum Amtsarzt. Das Gutachten könnte die Abschiebung verhindern.

(c) Thomas Leitner

In drei Wochen beginnen in Oberösterreich die Sommerferien. Eine Freude für alle Schüler, doch einem 16-jährigen Mädchen geht es täglich schlechter: Arigona Zogaj. „Mir geht’s furchtbar, weil der Druck immer größer wird“, so Arigona.

Letzte Rettung verspricht sich die Familie Zogaj mit einer Verfassungsbestimmung, wonach eine Abschiebung im Krankheitsfall nicht möglich ist. Im Kosovo ist der Vater verschollen, die Familie wäre alleine verloren.

Experten gegen Platter
Der Wiener Menschenrechtsanwalt Georg Bürstmayr erläutert: „Das ist kein Extrawürstel, das für Arigona gebraten wird, sondern verfassungsrechtlich vorgeschriebene Routine, die in allen Fällen der Abschiebung so stattfindet.“

Konkret handelt es sich um den Artikel 3 der Menschenrechtskonvention EMRK. Diese verbietet, das Menschen erniedrigend behandelt werden – und steht bei uns in der Verfassung. „Die Abschiebung einer kranken Person wäre eine unmenschliche Behandlung.“

Ob Arigona ohne ihre Mutter abgeschoben werden könnte, beurteilt der Rechtsexperte so: „Hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Es muss berücksichtigt werden, dass sich damit der Gesundheitszustand der Mutter verschlechtern könnte.“ Erst zu Pfingsten unternahm Nurie Zogaj einen Selbstmordversuch, sie macht nun eine Psychotherapie in Vöcklabruck.

Amtsarzt-Termin
Nurie Zogaj, die vergangene Woche mit einer Unmenge an Tabletten entlassen wurde, musste am Donnerstag mit Arigona in Vöcklabruck zum Amtsarzt der BH, damit deren Gesundheitszustand offiziell geklärt wird.

Der Vöcklabrucker Bezirkshauptmann Peter Salinger: „Das war eine medizinische Untersuchung der beiden Damen. Ich erwarte das Gutachten nächste Woche.“ Arigona sieht dem Gutachten zuversichtlich entgegen, sie hat „einen positiven Eindruck, da der Zustand der Mutter vom Amtsarzt erkannt wurde“. Das Gutachten geht zuerst zum Innenminister nach Wien, von dort wieder zurück zur BH Vöcklabruck.

Ein weiteres Gutachten im Auftrag des oö. Landesrats Rudi Anschober gibt Familie Zogaj Rückendeckung. „Das Gutachten eines renommierten oö. Kinder- und Jugendpsychiaters besagt, dass eine Abschiebung absolut denkunmöglich ist“, so Anschober. Auch für Pfarrer Friedl, der Arigona seit dem Vorjahr betreut, ist klar: „Eine Abschiebung ist mit derzeitigem Gesundheitszustand unmöglich.“

VP-Regierungskoordinator Josef Pröll stärkt Innenminister Günther Platter noch den Rücken: „Recht muss Recht bleiben, unabhängig vom Einzelfall. Das ist eine ganz schwierige politische Herausforderung. Beim Höchstgericht ist diese Entscheidung zu treffen.“

Höchstgericht tagt
Nun treten die 14 obersten Verfassungsrichter beim VfGH zusammen, um über die humanitäre Aufenthaltsgenehmigung zu beraten. Die Familie Zogaj steht aber nicht am Programm. VfGH-Sprecher Christian Neuwirth erklärt: „Ob es bis zum 4. Juli eine VfGH-Entscheidung gibt, ist derzeit noch nicht absehbar. Unsere Entscheidung betrifft aber ohnehin nicht die Abschiebung, sondern die Niederlassungsbewilligung.“

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