Wer wird geschützt?

Behinderte Schülerin sollte in Holzverschlag

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Eine Meldung sorgt für Wirbel: Eine 14-jährige Schülerin einer Sonderschule sollte in einen Holzverschlag gesperrt werden, wenn sie als Folge ihrer Behinderung Mitschüler und Lehrertätlich angreifen sollte.

(c) apaEine 14-jährige Schülerin sollte in einer Sonderschule in Hartheim (Bezirk Eferding) in Oberösterreich in einen Holzverschlag gesperrt werden, wenn sie als Folge ihrer Behinderung Mitschüler und Lehrer tätlich angreifen sollte.

Das berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN). Der ärztliche Leiter der Landesnervenklinik, Werner Schöny, äußerte sich zu dem Vorgehen der Schule distanziert. Die Behörde hat die Verwendung verboten.

"Time-out-Raum"
"Das 14-jährige Mädchen ist geistig behindert und schon mehrmals tätlich geworden. Es hat Schüler und Lehrer geschlagen, gezwickt und gebissen. Wir wollen mit diesem 'Time-out-Raum' Schüler und Lehrer schützen", argumentierte der Schuldirektor gegenüber der Zeitung.

Die Schülerin sollte "im Fall des Falles aus der eskalierenden Situation genommen" und in den rund vier Quadratmeter großen und zwei Meter hohen Verschlag mitten am Gang der Schule gebracht werden.

Von "Einsperren" wollte der Direktor nicht sprechen. Der Holzverbau bisher nicht verwendet worden, weil noch im Inneren die Auspolsterung fehle." Der Schulleiter erklärte auch, dass es im Institut Hartheim, wo das Mädchen wohne, ebenfalls einen solchen "Auszeit-Raum" gebe.

Das wurde dort bestätigte. Dieser Auszeit-Raum sei aber sieben Quadratmeter groß, mit Fenstern und werde nur eingesetzt, wenn das Mädchen nicht mehr mit gelinderen Mitteln beruhigt werden könne. Der Aufenthalt im Raum dauere fünf Minuten.

Keine Kinder einsperren
Bezirksschulinspektor Karl Eckmayr ordnete an, dass der Verbau nicht benutzt wird: "Ich weiß, dass das Kind sehr schwierig ist. Aber wir können keine Kinder einsperren." Von dem Verschlag habe er nichts gewusst.

Psychiater Schöny äußert sich distanziert

Der ärztliche Direktor der Landesnervenklinik, Werner Schöny, räumte ein, es sei unbestritten, dass es bestimmte Situationen gebe, in denen Schwerstbeeinträchtigte kaum zu beruhigen seien.

Zur Vorgangsweise in der Schule zeigte er sich aber vorsichtig distanziert. Er zeigte sich skeptisch, ob ein derartiger Raum in einer Schule Sinn mache. Er forderte einen überhaupt einen kleinen Krankenhausbereich eigens für besonders schwierige Fälle.

Geschichtlich heikel
Die Optik des Falles ist auch im geschichtlichen Zusammenhang höchst heikel: Hartheim gilt als ein Symbol für die Euthanasiepolitik der Nationalsozialisten.

Zwischen 1940 und 1944 wurden dort nahezu 30.000 als "lebensunwert" eingestufte behinderte und kranke Menschen sowie arbeitsunfähige KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter ermordet. Heute ist im Schloss Hartheim eine Gedenkstätte angesiedelt.
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