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Auf Hasspostings richtig reagieren

11.09.2020

Das neue Gesetzespaket von Alma Zadic, Karoline Edtstadler, Susanne Raab und Sigrid Maurer gegen Hass im Netz sorgt für Diskussionen. Was es bringen soll, worauf UserInnen dennoch achten sollten. 

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Sein Name ist etwas sperrig, nichtsdestotrotz setzen die Initiatorinnen des neuen „Kommunikationsplattformen“-Gesetzes darauf, damit auf recht unkomplizierte Weise sogenannten „Hate Speeches“ im Internet künftig einen Riegel vorzuschieben. „Gemeinsam gegen Hass im Netz“ lautet das Motto von Justizministerin Alma Zadic, Verfassungsministern Karoline Edtstadler, Frauenministerin Susanne Raab und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer, die kürzlich ihren lang geplanten Gesetzesentwurf öffentlich vorlegten. Demnach müssen künftig Web-Plattformen mit mehr als 100.000 Usern und einem Umsatz von mehr als 500.000 Euro, wie Instagram oder Facebook über ein Meldeformular bezüglich etwaiger Hasskommentare erreichbar sein. Innerhalb von 24 Stunden müssen Meldungen überprüft und im Falle einer im Gesetz festgehaltenen Rechtswidrigkeit der Hater gesperrt werden. In juristisch komplizierten Fällen kann die Löschungsfrist auf sieben Tage ausgedehnt werden. Wer gesperrt wurde, kann wiederum Überprüfung anfordern. Kurzum: Die Betreiber von Internet-Plattformen sollen bezüglich der darauf befindlichen Inhalte künftig verstärkt in die Verantwortung genommen werden. Dabei nimmt das Gesetz insbesondere die Tatbestände Nötigung, Beleidigung, Erpressung, gefährliche Drohung, Verfolgung, Cybermobbing, Terrorismus-Tatbestände, Verhetzung und Verstöße nach dem Verbotsgesetz ins Visier. Werden Hassreden nicht fristgerecht gelöscht, drohen den Social-Media-Anbietern satte Geldstrafen. 
 
Kein rechtsfreier Raum. „Wir rechnen mit bis zu 1.000 Anträgen pro Jahr“, erklärte Justizministerin Alma Zadic, selbst Opfer von Morddrohungen im Internet (s. o.). Dass vor allem Frauen mit Gewalt im Netz konfrontiert sind, nahm auch Wiens Frauenstadträtin Kathrin Gaál im Juni zum Anlass, eine kostenlose Broschüre zum Thema „Frau im Netz“ zum Schutz vor Sexismus, Cybermobbing & Co. herauszubringen, und das Bundeskanzleramt unterstützt die Beratungsstelle zara.or.at, die Betroffenen mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Dass es zudem eine gesetzliche Grundlage für das konkrete Vorgehen gegen Hassposter braucht, ist nicht allen klar. Kritiker orten in dem Gesetzespaket, das bis Jahresende im Nationalrat beschlossen werden soll, etwa eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Ein Argument, das Zadic & Co. nicht gelten lassen. Das Internet sei kein „rechtsfreier Raum“, vielmehr müsse jeder die Möglichkeit bekommen, sich rasch und ohne hohe Kosten gegen wüste Beleidigungen zur Wehr setzen zu können.
 

Auf Hasspostings richtig reagieren

Viele Plattformen haben sich darauf spezialisiert, Hass im Netz entgegenzuwirken. ichbinhier.eu love-storm.de, saferinternet.at u. v. a. geben Tipps, wie man reagieren sollte. Hier einige davon. 
 
1. Hasspostings melden!  
Auch wenn (derzeit) vielleicht noch länger nicht reagiert wird – melden Sie Facebook & Co. Hasspostings. 
 
2. Blockieren sie Hater 
In den meisten sozialen Netzwerken ist das möglich. Nutzen Sie dies.  
 
3. Argumentieren Sie 
Überlassen Sie Hasspostern nicht allein das Feld. Eine „Gegenrede“ hilft dagegen, andere Mitlesende in den Shitstorm einstimmen zu lassen. 
 
4. Holen sie sich Hilfe 
Neben div. Beratungsstellen können Sie andere User um verbale Unterstützung bitten. Aber sachlich bleiben! 
 
5. Halten sie alles fest
Erstellen Sie von den Postings Screenshots, die in einem etwaigen Rechtsstreit verwendet werden können. 
 
6. Erstatten sie Anzeige …
wenn Inhalte strafrechtlich relevant sind, wie z. B. üble Nachrede, Beleidigung, gefährliche Drohung etc.
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