Alleinerziehend?

ALIMENTE

31.08.2009

Unterhaltszahlungen - meist ein unangenehmes Thema für getrennte Paare, welches leider nicht selten zu Streit und Unstimmigkeiten führt. Madonna24 informiert Sie.

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(c) photo press service, pps.atIm Allgemeinen ist mit Kindesunterhalt die Verpflichtung zum Unterhalt von Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint; wenn also die Eltern des Kindes nicht im selben Haushalt leben, gewinnt dieses Thema für beide Elternteile an Relevanz.

Unterhaltsleistungen
Beide Elternteile sind gleichermaßen für den Unterhalt des Kindes verantwortlich. Sind sie dazu nicht in der Lage (weil sie z. B. gestorben sind) werden die Großeltern für diese Zahlungen herangezogen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt, wobei ersterer Freizeitgestaltung, Bekleidung, Unterkunft, Taschengeld, Unterricht und Erziehung sowie Nahrungsmittel inkludiert.

Leben Kind und Elternteil nicht im selben Haushalt hat es Recht auf Geldunterhalt, welcher ausschließlich der Bedürfnisdeckung des Kindes dient.

Unterhaltshöhe
Die Höhe des Unterhalts ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern; dabei gilt im Allgemeinen: je höher das Einkommen des Elternteils ist, desto höher ist der Unterhalt. Der Elternteil ist verpflichtet, nach besten Kräften für den Unterhalt zu sorgen.

Der Bedarf des Kindes unterteilt sich in Regel- und Sonderbedarf, wobei ersterer wieder Unterricht und Erziehung, Nahrungsmittel, Unterkunft etc. umfasst.

Zum Sonderbedarf gehören außergewöhnliche Bedürfnisse, die über den Regelbedarf hinausgehen (z.B. eine Zahnregulierung, soweit die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Spitalskosten, Kosten für Psychotherapie).

Entziehung der Unterhaltspflicht
Versucht ein Elternteil sich der Zahlung von Alimenten zu entziehen ( z. B. indem er die Beschäftigung aufgibt oder einen Beruf wählt, der nicht seiner Ausbildung entspricht), dann wird nicht das tatsächliche Einkommen, sondern das fiktive, das absichtlich ausgeschlagen wurde, zur Berechnung herangezogen.

Dauer der Unterhaltsverpflichtung
Die Dauer der Unterhaltsleistungen ist von keinem speziellen Alter des Kindes abhängig. Die Eltern müssen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten. Diese ist gegeben, wenn das Kind selbst für seine eigenen Bedürfnisse Sorge tragen und durch eigenes Einkommen in einfachen bis durchschnittlichen Lebensverhältnissen leben kann.

Der Zeitpunkt ist an verschiedene Faktoren - wie z. B. Ausbildung - gebunden und endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes.


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

www.allein-erziehend.com

www.help.gv.at

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