Verfahren gegen Polanski wird nicht eingestellt

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Starregisseur Roman Polanski wird einem Prozess in den USA wohl kaum entgehen können: Das zuständige Gericht in Kalifornien lehnte seinen Antrag auf die Einstellung des Verfahrens gegen ihn vorerst ab.

Zuerst müsse Polanski in die USA zurückkehren und vor dem Gericht erscheinen, erklärte ein Gerichtssprecher. Erst dann werde geprüft, ob das Verfahren weitergehe oder nicht. Die Vorwürfe gegen Polanski seien zu ernst. Polanski soll 1977 eine damals 13-Jährige in Los Angeles vergewaltigt haben. Der 76-Jährige steht derzeit unter Hausarrest im Schweizer Prominentenort Gstaad.

Die Anwälte des Oscarpreisträgers hatten vor zehn Tagen verlangt, das Verfahren einzustellen. Als Grund hatten sie unter anderem angegeben, dass zum Beginn des Prozesses vor mehr als 30 Jahren sowohl der Richter als auch die Staatsanwaltschaft zahlreiche Amtsverletzungen begangen hätten. So hätten sie zum Beispiel vertrauliche Dinge mit Unbefugten besprochen. Polanski hatte sich damals einer Strafe entzogen, indem er flüchtete. Seitdem war er nicht mehr in die USA eingereist. Der Prozess blieb daraufhin vorerst in der Schwebe.

In einer Stellungnahme erkannte das Gericht an, dass es schwer sei, die Vorgänge von damals heute noch nachzuvollziehen. Es gebe nur wenige Aufzeichnungen zu dem Fall. Um mehr Einsicht zu bekommen, müssten alle Beteiligten weitere Untersuchungen anstellen.

Der Regisseur ("Rosemaries Baby", "Der Pianist") war am 26. September in Zürich verhaftet und auf Ersuchen der USA in Auslieferungshaft genommen worden. Nach 70 Tagen im Gefängnis war der 76-Jährige entlassen worden. Er ist nun in seinem Chalet im Schweizer Prominentenort Gstaad unter Hausarrest. Dort wird er per elektronischer Fußfessel überwacht.

Schon lange vor seiner Festnahme in der Schweiz war Polanski mit einem Antrag gescheitert, das Verfahren gegen ihn für abgeschlossen zu erklären. Auch nach den Wünschen seines Opfers soll die Anklage gegen Polanski fallen gelassen werden.

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