Polanskis Anwälte erheben schwere Vorwürfe

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Roman Polanskis Anwälte beschuldigen die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die Schweiz "absichtlich irregeführt" zu haben. Nach Angaben der "Los Angeles Times" werfen sie der Anklage vor, die Festnahme des 76-jährigen Starregisseurs im September mit irreführenden Dokumenten angezettelt zu haben.

Dem Vorgehen lägen politische Motive zu Grunde, behaupten Polanskis Anwälte Chad S. Hummel und Bart Dalton, ohne näher auf ihren Vorwurf einzugehen. Dafür erläuterte die Zeitung, dass der federführende Staatsanwalt von Los Angeles, Steve Cooley, an dem Posten des kalifornischen Justizministers interessiert sei und zur Zeit klären lasse, welche Chancen er mit seiner Kandidatur hätte.

Für diesen Freitag (22.1.) ist eine weitere Anhörung in dem seit gut 32 Jahren laufenden Verfahren gegen Polanski wegen Vergewaltigung in den USA geplant. Das jüngste Schreiben der Anwälte ging dem Gericht in Los Angeles zu. Der in Polen geborene Filmemacher hatte sich 1977 schuldig bekannt, eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann Sexualverkehr mit ihr gehabt zu haben. Polanski war vor etwa vier Monaten im Zusammenhang mit jener Straftat in der Schweiz festgenommen worden und steht in Gstaad unter Hausarrest.

Anfang Januar bat er das Gericht in Los Angeles, das Verfahren in seiner Abwesenheit abzuschließen. Anlass für sein Gesuch war, dass ein Berufungsgericht in Los Angeles kurz zuvor angeregt hatte, die Vorwürfe gegen ihn auch ohne seine Rückkehr in die USA zu prüfen. Das Gremium räumte ein, dass bei dem Verfahren in den 1970er Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden. Gegebenenfalls könne der 76-Jährige freigesprochen werden.

Daraufhin wetterte Cooleys Stellvertreter, Staatsanwalt David Walgren, am vergangenen Freitag, dass eine Verurteilung in Abwesenheit "absolut unangebracht" sei. Polanski dürfe "als Flüchtling und verurteiltem Kindervergewaltiger nicht erlaubt werden, über die weitere Vorgehensweise des Gerichts zu bestimmen".

Polanskis Anwälte konterten mit dem Vorwurf, die Anklage habe den Schweizer Behörden vorgegaukelt, dass Polanksi 1977 auf unbegrenzte Zeit zur "psychiatrischen Begutachtung" ins Gefängnis gesteckt worden sei. Tatsächlich habe der damalige Richter in Los Angeles, Laurence J. Rittenband, dem Regisseur in Gegenwart mehrerer Anwälte jedoch zugesagt, die Strafe auf 42 Tage zu beschränken.

In ihrem Schreiben vom Dienstag weisen Polanskis Anwälte erneut darauf hin, dass Flüchtige nach dem Auslieferungsabkommen zwischen den USA und der Schweiz nur dann an die Justiz des anderen Landes ausgehändigt werden müssen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von wenigstens sechs Monaten verurteilt wurden.

Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien juristisch als Vergewaltigung. Polanski floh nach nach den 42 Tagen aus Angst vor einer Haftverlängerung um weitere 48 Tage nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder. Er ist mit der Französin Emmanuelle Seigner zusammen und hat mit ihr zwei Kinder. Zu seinen wichtigsten Werken gehören "Rosemaries Baby" (1967), "Tanz der Vampire" (1967) und "Chinatown" (1974). Für den Film "Der Pianist" erhielt er 2003 einen Oscar für die beste Regie.

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