Polanski noch nicht aus Haft entlassen

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Starregisseur Roman Polanski kann mit Auflagen aus der Schweizer Auslieferungshaft freikommen: Das Bundesamt für Justiz in Bern wird eine entsprechende Entscheidung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona nicht anfechten. Das bestätigte das Bundesamt. So wird der 76-jährige Polanski gegen Zahlung einer Kaution von umgerechnet fast drei Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt.

Polanski, der wegen eines Sexualdeliktes auf Ersuchen der USA in Zürich verhaftet worden war, werde entlassen, sobald die vom Bundesstrafgericht verlangten Maßnahmen umgesetzt seien. Dazu zählt die Kautionszahlung, die erst aufgebracht werden muss, elektronische Fußfesseln und bewachter Hausarrest. Bis zu einer möglichen Auslieferung an die USA, gegen die sich Polanski gerichtlich wehrt, könnte Polanski seinen Hausarrest in seinem Chalet im Schweizer Prominentenort Gstaad verbringen.

Polanski wird vorgeworfen, 1977 in den USA eine 13-Jährige vergewaltigt zu haben. Er hatte die Tat auch zugegeben, sich aber einem Gerichtsurteil durch die Flucht entzogen. Seitdem lebte er unter anderem in Frankreich, zeitweise aber auch in der Schweiz. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seitdem sitzt er in Auslieferungshaft.

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