Polanski darf unter Hausarrest auch Partys feiern

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Starregisseur Roman Polanski soll in den nächsten Tagen seine Zelle in einem Schweizer Gefängnis wieder mit dem Luxus seines Chalets im Prominentenort Gstaad tauschen können. Nachdem er nach Angaben des Bundesamts für Justiz das Wochenende noch in Haft verbringen musste, könnte er unter Auflagen in dieser Woche freigelassen werden.

Während seines elektronisch überwachten Hausarrests dürfe der 76-Jährige auch wieder arbeiten, telefonieren, Gäste empfangen oder sogar Partys feiern, wusste die Zeitung "SonntagsBlick" zu berichten. Nach Zahlung von umgerechnet fast drei Millionen Euro, die der Oscar-Preisträger als Kaution hinterlegen muss, könne er sich in seinem Haus frei bewegen. Er dürfe es nur nicht verlassen. Das sei die einzige Auflage, wie die Zeitung berichtete. Eine offizielle Bestätigung dafür gab es zunächst nicht.

Das "Electronic Monitoring" läuft über die Telefonleitung, an die Sender und Empfänger angeschlossen werden. Mit einer elektronischen Fußfessel, die Signale aussendet, wollen die Behörden überwachen, ob sich Polanski an die Auflagen hält. Vor der Entlassung soll ein Wochenplan für ihn ausgearbeitet werden.

Polanski wird von den USA wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes gesucht. Er war im September in Zürich verhaftet worden. Die Kaution soll vermutlich durch die Verpfändung seiner Wohnung in Paris aufgebracht werden. Bis zu einer möglichen Auslieferung an die USA, gegen die sich Polanski gerichtlich wehrt, können noch Wochen vergehen.

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