Anwalt: Ungeschickte Solidarität schadet Polanski

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Die schnellen Solidaritätsbekundungen für Roman Polanski haben dem Regisseur in der Schweizer Auslieferungshaft nach Einschätzung seiner Anwälte geschadet. Die Unterstützung sei "in der Sache ungeschickt" gewesen, weil sie eine falsche Debatte über Sonderrechte für Künstler losgetreten habe, sagte der Anwalt Hervé Témime dem französischen Sender France Info am Mittwoch.

Zahlreiche Künstler und Prominente haben in einer Unterschriftenliste die Freilassung Polanskis verlangt. "Es geht nicht darum, für Roman Polanski eine Vorzugsbehandlung zu verlangen, weil er ein Künstler ist", sagte Témime. "Es geht um die Anwendung des Rechts, dass jeder Fall gleich behandelt wird." Viele sprächen über den Fall, ohne ihn zu kennen. Polanski sei kein Justizflüchtling. Er habe vor mehr als 30 Jahren ein Abkommen mit der US-Justiz getroffen. "Dieses Abkommen wurde von einem Richter gebrochen, der es verraten hat."

Der 76-jährige Regisseur war am 26. September bei der Einreise nach Zürich wegen eines vorläufigen US-Haftbefehls festgenommen worden. Er hatte vor 32 Jahren in den USA Sexualverkehr mit einer 13-Jährigen gehabt und war vor dem Prozess nach Europa abgereist. Die USA hätten noch kein Auslieferungsgesuch übermittelt, sagte Témime. "In Frankreich könnte ein Ausländer in derselben Lage nicht ausgeliefert werden. In Italien wäre das genauso." Das gelte schon wegen der Verjährung des Vorwurfs der Unzucht mit Minderjährigen. Man könne mit Sicherheit in dem Fall nicht von Vergewaltigung sprechen.

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