Engländer kämpfen um ihre Yorkshire Puddings

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Es ist ein einfaches Häufchen Teig, das sich Pudding nennt. Doch es ist nicht irgendein Pudding, es ist der "Champagner unter den Puddings". Zumindest wenn es nach den Leuten in Yorkshire geht, einer Region im Norden Englands. Sie wollen ihre Leib- und Magenspeise - den Yorkshire Pudding - von der EU schützen lassen. Denn ihrer Meinung nach wird das Gebäck zu oft kopiert.

Die Briten - bisher verschrien als Genussbanausen - bemühen sich derzeit um mehr Ruhm durch geschützte Lebensmitteln. Rund 40 Produkte haben bisher EU-Sonderstatus, darunter Clotted Cream aus Cornwall, Austern aus Whitstable und Käse aus Stilton. Im Vergleich mit rund 300 Produkten aus Italien und Frankreich sehen die Inselbewohner aber immer noch alt aus.

Mit dem Titel "geschützte Ursprungsbezeichnung" wollen die Hersteller den Pudding in die gleiche Liga wie Parma-Schinken, Nürnberger Bratwürste, Champagner und Kölsch erheben. Mit dem breiigen, süßen Dessert, das man üblicherweise mit Pudding assoziiert, hat das gute Stück allerdings wenig zu tun. Es ist viel eher ein rundes Ding aus Milch, Mehl, Eiern und Salz, das sich hervorragend eignet, Bratensoße aufzutunken. In fast jedem Pub auf der Insel ist der Pudding deshalb zusammen mit dem traditionellen Sonntagsbraten zu haben - und selbst wenn er nicht in Yorkshire hergestellt ist, nennt er sich so. Sehr zum Ärger der traditionellen Hersteller in Yorkshire, die sich gegen billige Kopien wehren wollen.

Ein EU-Schutz "würde Menschen an allen anderen Orten der Welt davon abhalten, das Gericht zu machen und es Yorkshire Pudding zu nennen", erklärte Sarah Knapper von der Regional Food Group. Die Organisation steckt hinter der EU-Initiative und hofft nun auf den Sonderschutz der Europäischen Union. Yorkshire Pudding darf dann nur der Pudding heißen, der auch wirklich in Yorkshire hergestellt wurde. Was abertausenden Pubbesitzern in ganz Großbritannien Kopfzerbrechen bereiten dürfte, weil sie ihr Sonntagsgericht dann umbenennen müssten.

Voller Tatendrang fühlte man sich in Yorkshire wohl, nachdem vor kurzem Früh-Rhabarber - der unter Kerzenlicht in einer in einem genau abgesteckten "Rhabarber-Dreieck" in Yorkshire geerntet wird - als geografisch geschütztes Produkt von der EU geadelt wurde.

Vorangegangene Versuche, den Pudding zu schützen, waren bisher allerdings erfolglos - und die Aussichten auf Erfolg sind auch jetzt gering. Experten der Europäischen Kommission schließen es nahezu aus, die Ursprungsbezeichnung sichern zu lassen. Es handele sich bei Yorkshire Pudding wahrscheinlich um ein generisches Produkt - das heißt, es hat keine besonderen Merkmale und ist mit keiner bestimmten Region verbunden. Es darf selbst bezweifelt werden, ob es überhaupt zu einem Antrag der nationalen Behörde kommt. Andere englische Regionen, in denen ebenfalls Yorkshire Pudding produziert wird, könnten gegen einen Vorstoß der Grafschaft im Nordosten protestieren.

Hoffnungen dürfen sich die Hersteller in Yorkshire auf den Zusatz "garantiert traditionelle Spezialität" machen. Dieser würde zwar nicht die Herkunft, aber die Zusammensetzung oder das Herstellungsverfahren festschreiben. Zuletzt war beispielsweise die Pizza Napoletana mit diesem Status ausgezeichnet worden. Dafür müssten die Produzenten ein traditionelles Rezept für Yorkshire Pudding vorweisen. Die Regional Food Group will auch schon Beweise gefunden haben, dass das Rezept im 18. Jahrhundert in Yorkshire seinen Ursprung hatte.

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