Urlaub trotz "Neuer Grippe": Tipps fürs Reisen

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Weihnachtszeit ist Reisezeit. Doch aufgrund der "Neuen Grippe" sind viele Österreicher verunsichert: Soll man zu Hause bleiben oder kann man unbesorgt in den Urlaub fahren? "Das Risiko ist überall gleich hoch zu erkranken", beruhigte der Wiener Tropenmediziner Herwig Kollaritsch beim Reise-Sicherheitsgipfel 2009 in Wien. Jedoch legte er den Reisenden nahe, über eine Impfung nachzudenken - auch wenn man nicht unmittelbar einer Risikogruppe angehört.

"Es gibt keine wunderbarere Ansteckungsmöglichkeit als einen Flughafen, wo viele Menschen beisammen sind", so Kollaritsch. Erkrankt man im Urlaub, rät Martin Bachlechner, Vorstandsdirektor des Verkehrsbüros, dies vor Ort der Reiseleitung zu melden. Diese würde sich um "alles Weitere" kümmern.

Eine besondere Auswahl an Arzneimittel in den Urlaub mitzunehmen, hat für Kollaritsch wenig Sinn - außer es handle sich um Risikopatienten. Diese sollten - egal ob geimpft oder nicht - vor der Abreise einen Arzt konsultieren und unter Umständen antivirale Medikamente mitnehmen. Unmittelbar nach der Erkrankung beziehungsweise mit Fieber sollte grundsätzlich nicht geflogen werden. Das könne für die Betroffenen gesundheitliche Folgen haben. Vielmehr wird empfohlen, den Flug zu verschieben.

Generell beklagt die Reisebranche noch keine Einbußen aufgrund der "Neuen Grippe". "Momentan ist das absolut kein Thema", betonte Josef Peterleithner, Pressesprecher von TUI Austria. Die "Neue Grippe" habe keine Auswirkungen auf das Reiseverhalten der Österreicher. Dennoch scheinen sich die Urlauber vermehrt absichern zu wollen: Heuer - vor allem in den vergangenen Monaten - seien mehr Reiseversicherungen abgeschlossen worden, weiß Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung.

Sturzlbaum riet zu einer genauen Überprüfung der Angebote, denn bei einer Infektion mit dem H1N1-Virus im Urlaub würde es von den Vertragsbedingungen der Anbieter abhängen, ob die dadurch entstehenden Kosten, etwa für Spital oder Rückreise, übernommen werden. Reisestornierungen vor dem Antritt wegen einer H1N1-Infektion sind hingegen aufgrund des sogenannten Pandemie- und Epidemieausschlusses nicht gedeckt.

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