Stöger wünscht sich Salzburger Verschreib-Modell

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Eine stringente Umsetzung der Richtlinie über die ökonomische Verschreibweise der Ärzte, wie sie ab Jänner 2010 in Salzburg zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) und den Ärzten praktiziert werde, wäre in ganz Österreich wünschenswert. Das stellte Gesundheitsminister Alois Stöger (S) in der Beantwortung einer Anfrage des Abg. Johann Maier (S) fest.

Grund für die Anfrage Maiers war, dass die Pharmig, der Dachverband der Pharmazeutischen Industrie in Österreich, gegen die "Medikamentenvereinbarung" zwischen Ärztekammer Salzburg und SGKK mobil gemacht hatte. Ziel und wesentlicher Inhalt der Vereinbarung in Salzburg ist wie auch bei der angeführten Richtlinie zur ökonomischen Verschreibweise, dass nach der Beurteilung der therapeutischen Gleichwertigkeit von Medikamenten durch den Arzt das jeweils günstigste Medikament verschrieben wird.

Einen Anhaltspunkt für eine Gefährdung des Behandlungserfolgs könne er bei einer solchen Vorgangsweise nicht erkennen, meinte der Gesundheitsminister. Verbindliche Vereinbarungen zwischen Krankenversicherungsträgern und Ärztekammern, wie sie in Salzburg abgeschlossen wurden, sind in Anbetracht der Verhandlungspositionen der als Selbstverwaltungskörperschaften eingerichteten Gesamtvertragsparteien bisher nicht zustande gekommen, so Stöger.

Es könne keine Rede von Zwei-Klassenmedizin oder Billigmedizin sein, wenn bei therapeutischer Gleichwertigkeit das weniger teure Medikament zum Einsatz kommt. Tatsache sei aber, dass die Krankenversicherungsträger in Anbetracht ihrer schwierigen finanziellen Lage dazu angehalten seien, "den Einsatz der beschränkten Mittel verstärkt an den Grundsätzen der Effizienz, des Patientennutzens und den Kriterien der evidence based medicine zu orientieren", stellte der Gesundheitsminister fest. Schließlich sei darauf hinzuweisen, dass alle Heilmittel in Österreich ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen müssten, "sodass anzunehmen ist, dass auch die weniger teuren Medikamente keine schlechten Produkte sind".

In Österreich zugelassene Medikamente könnten aufgrund des Zulassungsverfahrens als sicher angesehen werden und gefährdeten den Behandlungserfolg nicht, wenn sie von Ärzten therapeutisch zweckmäßig eingesetzt würden. Die laufende Überwachung des Sicherheitsprofils für zugelassene Arzneispezialitäten erfolge im Rahmen der Arzneimittelüberwachung.

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