"Neue Grippe" - Erlass für Schulen

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Das Unterrichtsministerium hat am Donnerstag in einem Erlass Empfehlungen zur Vorbeugung von "Neue Grippe"-Erkrankungen (auch: "Schweinegrippe") an Schulen angegeben und an alle Landes- und Stadtschulräte übermittelt. "Die Übertragung erfolgt durch sogenannte Tröpfcheninfektion, wie Anniesen und Anhusten sowie über kontaminierte Hände", heißt es in dem Schreiben. "An Schulen kann daher durch die Einhaltung einfacher Hygienemaßnahmen einer Ausbreitung effizient entgegengewirkt werden."

Ziel des Erlass ist es, Ansteckungen mit der neuen Influenza A (H1N1) durch Informationen und Aufklärungsarbeit möglichst zu vermeiden. "Aufgrund der weltweiten Beobachtungen ist auch in Österreich im Zuge der kommenden Grippe-Saison eine Welle der 'Neuen Grippe' zu erwarten", so das Ministerium in dem Erlass. "Gegen die neue Influenza A (H1N1) besteht in der Bevölkerung kein Immunschutz durch frühere Erkrankungen oder Impfungen und sie ist daher sehr ansteckend."

Die Empfehlungen des Ministeriums sollen nach Möglichkeit unter Einbeziehung der Schulärzte bei der Eröffnungskonferenz und in Gremien behandelt werden. Vorgesehen ist im Laufe des Septembers weiters die Verteilung von eigens für die Lehranstalten konzipierten Plakaten und Merkblättern, die ein Mädchen mit Taschentuch zeigen. Geraten wird dort unter anderem das Lüften nach jeder Unterrichtseinheit für drei bis zehn Minuten und das Händewaschen vor der Jausenpause. Erkrankte Schüler sollen in eigenen Räumen warten, Schutzmasken werden als nicht notwendig erachtet.

Behandelt werden müssen kranke Schüler von Hausärzten oder in Spitälern. "Schulärzten verabreichen keine Medikamente, sie könne nur diagnostizieren", erklärte Thomas Geiblinger, Sprecher im Gesundheitsministerium. Bei Verdachtsfällen hätte diese die Aufgabe, die Eltern zu informieren und die Betroffenen an Kollegen zu verweisen.

Sollten sehr viele Schüler gleichzeitig erkranken, entscheiden die Landessanitätsdirektion in Absprache mit dem Gesundheitsministerium im Einzelfall über mögliche Schließungen von Einrichtungen. Diese Maßnahme betreffe meist einzelne Klassen und komme nicht nur im Pandemiefall zur Anwendung, so der Sprecher. 2008 habe man beispielsweise im Zusammenhang mit einer Masern-Epidemie in Salzburg eine Schule behördlich gesperrt und eine kleine Pflichtschule in Oberösterreich kurzzeitig geschlossen. In Letzterer erkrankten so viele Lehrer, dass kein Personal mehr zur Verfügung stand.

Das Epidemiegesetz sieht "im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Krankheit" wörtlich "die vollständige oder teilweise Schließung von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten" vor. Weiters können betroffene "Bewohner von Ortschaften oder Häusern, in denen eine anzeigepflichtige Krankheit aufgetreten ist, (...) vom Besuch von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten ausgeschlossen werden".

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