Nationalrat genehmigt Teil des Gesundheitspaketes

11.12.2009

Der Nationalrat hat am 10. Dezember das Vierte Sozialrechtsänderungsgesetz - dem SPÖ, ÖVP und Grüne zustimmten - beschlossen. Diese Vorlage enthält auch den ersten Teil des Gesundheitspaketes, das Grundlage für die Ausschüttung von Budgetmittel an die schwächelnden Krankenkassen ist.

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Sozialversicherung und Ärztekammer haben Einsparungen im Ausmaß von 1,7 Mrd. Euro bis 2013 ausverhandelt. Der am 10. Dezember beschlossenen Teil der vereinbarten Sparmaßnahmen enthält u.a. ein Alterslimit von 70 Jahren für Kassenärzte, eine Investitionsablöse für Mediziner, deren Kassenstellen nicht nachbesetzt werden, dynamische Stellenpläne und eine exakte Honorarordnung für Ärzte.

Gesundheitsminister Alois Stöger (S) lobte diese Maßnahmen als "wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems". Die Opposition bezweifelt dies. Es handle sich nur um eine "Finanzspritze für die Krankenkassen" und nicht um die nötige umfassende Gesundheitsreform, bemängelte BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner. Der Sozialminister müsste mutiger werden beim Durchsetzen von Reformen - denn mit diesem Paket würden die Kassen weiter auf einem Schuldenberg sitzen bleiben, meinte der Grüne Karl Öllinger.

FPÖ-Ärztesprecher Andreas Karlsböck drängte auf die zugesagte Einführung der Ärzte GesmbH. Diese werden im nächsten Sozialrechtsänderungspaket kommen, das in absehbarer Zeit vorgelegt werden, versicherte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger.

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