Mitterlehner verordnet Solarien-Aus

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Hiobsbotschaft für jugendliche "Krocher": Wirtschafts- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner (V) kündigte am Ostermontag an, am Dienstag die Verordnung zum Solarium-Verbot für Jugendliche unter 18 zu unterzeichnen.

Bis 1. September gilt noch eine Übergangsfrist. Danach müssen Solarienbetreiber, aber auch alle andere, welche Bräunungsgeräte aufgestellt haben - etwa Hoteliers, Bad- und Fitnessstudio-Betreiber - sicherstellen, dass Jugendliche nicht mehr Zugang zu den Solarien haben. Ein entsprechender Bericht des ORF-Ö1-Morgenjournals wurde bestätigt.

Die wichtigsten Punkte der Verordnung, die sich auf einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag im Parlament und entsprechende Studien der EU stützt: Die Solarienbenützung ist in Zukunft für unter 18-Jährige untersagt. Betreiber müssen sicherstellen, dass Personen unter 18 Solarien nicht benützen. Dabei reicht das Aufstellen von Verbotsschildern oder Hinweistafeln alleine nicht aus. Geeignete Kontrollmaßnahmen sind zum Beispiel das Feststellen des Alters anhand eines Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte, das Ausgeben von Zutrittskarten oder Zutrittscodes und Ähnliches.

Die Übergangsfrist dient dazu, um der Branche entsprechende Vorbereitungszeit zu geben. Die Nichteinhaltung der Verordnung kann teuer werden. Bei Kontrollen durch die Gewerbebehörden drohen bis zu 2.180 Euro Strafe.

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