Kassen-Sanierungspaket kommt in den Ministerrat

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Die legistische Umsetzung des Sanierungspakets für die Krankenkassen wird am Dienstag (17. November) trotz Einwänden im Ministerrat beschlossen. Zuletzt hatte vor allem die Ärztekammer beklagt, dass die in dem Paket mitvereinbarten Ärzte-GmbHs, die die Errichtung von Gemeinschaftspraxen ermöglichen sollen, nicht im Regierungsentwurf enthalten sind. Das Gesundheitsministerium beruhigt aber und versichert, dass dieser Punkt Anfang nächsten Jahres nachgereicht werde. Zwischen den Koalitionsparteien ist der Entwurf akkordiert.

Die Ärztekammer drohte bereits offen mit Widerstand. "Entweder das ganze Paket oder gar nichts", sagte Johannes Steinhart, Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, in der Montag-Ausgabe des "Kurier". Sollte die Regierung tatsächlich nur einen Teil des Kassenpakets beschließen, fühlen sich die Ärzte an ihre Zusagen nicht gebunden. "Unsere Verpflichtung beginnt erst, wenn das ganze Paket umgesetzt ist." Von Kampfmaßnahmen will der Arzt noch nicht reden. Aber: "Dass wir unsere Konsequenz aufbringen können, wenn es sein muss, haben wir schon gezeigt."

Das Gesundheitsministerium beruhigt jedoch. Dass die Ärzte-Gmbhs noch nicht im Regierungsentwurf enthalten seien, liege daran, dass man sich die Legistik noch genau ansehen müsse. Minister Alois Stöger (S) erklärte dazu, das entsprechende Gesetz müsse so solide sein, dass es nicht zum Nachteil der Ärzte wird. Dafür brauche es noch Zeit. Das Ministerium will voraussichtlich Anfang nächsten Jahres einen Begutachtungsentwurf dazu vorlegen. Mitte 2010 könnten die Möglichkeit zur Errichtung von Gemeinschaftspraxen dann in Kraft treten.

Kernpunkt dynamischer Stellenplan

Einer der Kernpunkte des Kassen-Sanierungspakets ist der sogenannte dynamische Stellenplan, wonach die Planstellen für niedergelassene Ärzte verstärkt unter Einbeziehung der ambulanten Versorgungsstrukturen und der Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung erstellt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Planungen laufend an den Bedarf angepasst werden können. Erfolgt kein Einvernehmen zwischen der Ärztekammer und dem Träger über eine Nachbesetzung, kann die Planstelle nicht ausgeschrieben werden. Im Falle der Streichung einer Planstelle bekommt der Arzt eine Investitionsablöse unter Anrechnung auf das vereinbarte Honorarvolumen des Gesamtvertrages.

In den ärztlichen Gesamtverträgen wird künftig die Verankerung des Ökonomieprinzips hinsichtlich des Folgekostenbereichs (betreffend Zuweisungen, Heilbehelfe, Hilfsmittel, Transportkosten) erfolgen. Die Gesamtvertragspartner müssen künftig bei der Vereinbarung von Honorarordnungen insgesamt acht allgemeine Kriterien als Rahmenrichtlinien berücksichtigen. Nach diesem sogenannten "achtbeinigen Hund" müssen etwa die Entwicklung der Beitragseinnahmen der Krankenversicherungsträger, die allgemeine Kostenentwicklung bei den Ärzten, die gesamtwirtschaftliche Situation oder die Entwicklung der Mengensteigerungen der ärztlichen Leistungen berücksichtigt werden. In die Gesamtverträge ist ab dem 1. Jänner 2010 eine Altersgrenzen von höchsten 70 Jahren für Vertragsärzte aufzunehmen.

Für Spitäler wird die Verpflichtung zur Verwendung der e-card eingeführt. Weiters wird eine gesetzliche Klarstellung geschaffen, wonach bei der ärztlichen Behandlung eine Überprüfung der Identität des Patienten und der rechtmäßigen Verwendung der e-card im Zweifelsfall stattzufinden hat.

Über die kleineren Kassen (unter 400.000 Versicherte) übernimmt künftig der Gesundheitsminister von den Landeshauptleuten die Aufsicht. Zusätzlich wird künftig neben der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit bei wichtigen Fragen auch die Wirtschaftlichkeit sowie Sparsamkeit geprüft.

Verhinderung riskanter Anlageformen

Nicht zuletzt nach den Veranlagungsverlusten der AUVA wird nun auch gesetzlich klargestellt, dass bei der Veranlagung von Beitragsgeldern der Erhalt der veranlagten Mittel sichergestellt werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass riskante Anlageformen unterbunden werden. Bei jeder Vermögensanlage muss jedenfalls begleitend ein Risikomanagement durchgeführt werden.

Diese schon zwischen Hauptverband und Ärztekammer vereinbarten Maßnahmen, die nun legistisch umgesetzt werden, waren Voraussetzung für die Entschuldung der Kassen. Die Kassen bekommen in den Jahren 2010 bis 2012 drei Mal je 150 Millionen Euro, Start dieser Teilentschuldung ist der 31. Jänner. Zudem kommt ein Kassenstrukturfonds, der im nächsten Jahr mit 100 Mio. Euro dotiert wird. Für die Verteilung der Mittel aus diesem Strukturfonds muss der Hauptverband bis 12. Dezember die Kriterien vorlegen. Dem Vernehmen nach müssen die Kassen dafür ihrerseits im nächsten Jahr 197 Mio. Euro einsparen.

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