Heli Austria in Tirol wieder im Einsatz

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Die in Tirol stationierten Hubschrauber der Firma Heli Austria haben den Flugbetrieb trotz Flugverbots zum Teil wieder aufgenommen. Das bestätigte der Innsbrucker Rechtsanwalt des Geschäftsführers, Roy Knaus, gegenüber der APA. Es gebe bis jetzt keinen gültigen Bescheid der Austro Control, der dies untersage, sagte der Jurist. Er verwies auf ein bis jetzt uneingeschränkt gültiges Luftverkehrsbetreiberzeugnis für die Knaus-Helikopter.

Der Rechtsstaat werde hier mit Füßen getreten, meinte Rechtsanwalt Christian Ortner. Er kündigte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Amtsmissbrauchs durch die Austro Control an.

Das Salzburger Hubschrauberunternehmen Heli Austria GmbH musste 71 Mitarbeiter in Tirol und Salzburg zur Kündigung anmelden. Hintergrund sind strengere Vorschriften für Rettungshubschrauber seit 1. Jänner, nach denen Maschinen an fünf Standorten in den beiden Bundesländern nicht mehr fliegen dürfen. Die neuen Vorschriften sehen nur mehr den Einsatz von Hubschraubern mit einer speziellen Zulassung (Kategorie A) als höchste Leistungsklasse vor.

Knaus hatte in diesem Zusammenhang von "willkürlicher Anlassgesetzgebung" und "Marktbereinigung" gesprochen, gegen die er sich beim Verfassungsgerichtshof zur Wehr setzen werde. Betroffen waren die Tiroler Standorte in Karres (Bezirk Imst), Matrei in Osttirol und Hochgurgl im Ötztal. In Salzburg sind dies St. Johann im Pongau und Bad Hofgastein.

In Salzburg wurde heute, Dienstag, die Justiz eingeschaltet. Salzburgs Wirtschaftsreferent LHStv. Wilfried Haslauer (V) wird an die Ermittlungsbehörde eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bei der Luftfahrtagentur Austro Control schicken. In der vergangenen Woche hatte der Gerichtssachverständige Helmut Leitner in einem Gutachten festgestellt, dass die Helikopter von Roy Knaus "alle Sicherheitskriterien erfüllen, um im Ambulanz-und Rettungsflugbetrieb eingesetzt zu werden". Die Austro Control verweigerte dennoch die Genehmigung. Sie beruft sich dabei auf eine österreichische Verordnung, die seit Jahresanfang in Kraft ist. Diese greift einer EU-Richtlinie vor, die voraussichtlich 2012 in Kraft tritt, möglicherweise aber weniger streng sein wird als die heimische Bestimmung.

Verwaltungsverfahren eingeleitet

Der Streit um die Genehmigung für Rettungsflüge durch das Salzburger Flugunternehmen Heli Austria GmbH geht weiter. Nachdem bekannt wurde, dass Hubschrauber des Unternehmens in Tirol wieder für Rettungsflüge eingesetzt werden, erklärte die Flugsicherheitsbehörde Austro Control, dass mittlerweile ein Verwaltungsverfahren gegen die Firma eingeleitet wurde.

Unterdessen bestätigte die Leitstelle Tirol, die die Rettungsflüge der Hubschrauber im Land koordiniert, dass sich inzwischen alle drei in Tirol stationierten Hubschrauber von Heli Tirol einsatzbereit gemeldet hätten und bei Bedarf auch Rettungseinsätze fliegen. Man habe inzwischen ein Schreiben an die Austro Control verfasst. Damit soll abgeklärt werden, ob man die Hubschrauber nun disponieren dürfe oder nicht. Bis man eine Antwort erhalte, stehe für die Leitstelle das Wohl des Patienten im Vordergrund.

Auch der ÖAMTC meldete sich in dieser Angelegenheit am Mittwoch in einer Aussendung zu Wort. Rettungsflüge mit nicht zugelassenen Hubschraubern seien grob fahrlässig. "Das ist in etwa genauso, wie wenn ein Auto bei der § 57a-Überprüfung kein Pickerl mehr bekommt und trotzdem in Betrieb gesetzt wird", meinte der Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung, Reinhard Kraxner. "Keine Versicherung der Welt würde für etwaig entstehende Schäden aufkommen, wenn ein Flugunternehmen trotz fehlender Zulassungen Rettungsflüge durchführt. Ein derartiges Verhalten ist nicht nur unverständlich und fahrlässig, sondern auch allen Mitarbeitern, Patienten und unbeteiligten Dritten gegenüber unverantwortlich", sagte er

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