Gesundheitsministerium evaluiert Gastro-Rauchverbot

Teilen

Seit einem Jahr gilt in Österreich ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie. Die Kritik an der umstrittenen Regelung, die zahlreiche Ausnahmen wie Raucherräume gestattet, ist seither nicht abgerissen. Nun steht die Tabaknovelle auf dem Prüfstand: Gesundheitsminister Alois Stöger (S) hat wie vor einem Jahr angekündigt eine Evaluierung des Gesetzes in Auftrag gegeben, bei der die Qualität der österreichischen Lösung überprüft werden soll.

Was für Schritte bei einem negativen Ergebnis folgen könnten, steht laut Stöger noch nicht fest. Klar ist für den Gesundheitsminister: "Wenn der Kompromiss nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen, muss man über andere Möglichkeiten nachdenken."

"Die Entwicklung geht in die richtige Richtung", sagte Stöger im APA-Gespräch über den Umgang mit dem Gesetz in der Praxis. Aber "Verbesserungen in der Umsetzung" seien möglich: "Ich merke ja, dass in vielen Gaststätten der Nichtraucherschutz nicht eingehalten wird." Scharfe Kritik übt der Gesundheitsminister diesbezüglich an den Wirten selbst, die "dem Nationalrat einen Kompromiss abgerungen und sich daran zu halten" hätten. "Wer einen Kompromiss will, muss den auch einhalten. Ich bin da ärgerlich, wenn man das schleifen lässt", betonte Stöger. "Das Gesetz muss eingehalten werden. Ich akzeptiere keine Ausreden." Aus diesem Grund werde es auch keine Ausweitung der Phase für Umbaumaßnahmen geben, diese müssten wie vorgesehen bis 1. Juli 2010 abgeschlossen sein. "Ich werde die Übergangsfrist sicher nicht verlängern", meinte Stöger zur APA. "Die Wirte hatten lange genug Zeit zu handeln."

International sieht Stöger Österreichs Nichtraucherschutz in der Gastronomie "leider im unteren Drittel", in anderen Ländern herrsche "mehr Klarheit, da es dort in Gaststätten generell nicht gestattet ist, zu rauchen". Insofern gebe es weniger Auseinandersetzungen mit dem Thema als in Österreich, wo dies in jedem Lokal einzeln diskutiert werden müsse. "Das ist schwieriger, aber die Wirte haben sich das so gewünscht", meinte der Gesundheitsminister. "Der Großteil der Bevölkerung raucht nicht. Die Wirte tun gut daran, diese Mehrheit zu berücksichtigen."

Unterschiedliche Sichtweisen

Ziel der vom Gesundheitsministerium in der Woche vor Weihnachten in Auftrag gegebenen Erhebung des Gesetzes ist das Erfassen der verschiedenen Sichtweisen. "Wir haben eine Evaluierung in Auftrag gegeben, wo es prinzipiell darum geht, wie das Gesetz in der Praxis wirkt und die Einstellung der Bevölkerung ist. Es geht auch darum, wie das Gesetz ankommt", erklärte Stöger. "Ich gehe davon aus, dass wir im ersten Quartal 2010 vernünftige Daten haben." Erfasst und interpretiert werden die Informationen von einem neutralen Forschungsinstitut, geplant sind unter anderem Befragungen der Bevölkerung sowie der Wirte. Festgestellt werden soll auch, ob und wie sich die Einstellung zum Rauchen in der Gesellschaft generell verändert hat. Weiters erhebt das Ministerium zeitgleich die Wahrnehmungen der einzelnen Bezirksbehörden: Die mit der Umsetzung des Gesetzes betrauten Stellen sollen laut Stöger die Zahl der festgestellten Übertretungen sowie Anzeigen melden.

Darüber hinaus habe er in "Problembereichen" weitere Schritte veranlasst, meinte Stöger, der sich dabei vor allem auf das von Nichtrauchervereinigungen oft bekrittelte Kontrollschema bezog. "Ich habe die Bezirksverwaltungsbehörden aufgefordert, das Tabakgesetz zu kontrollieren. Wir haben eine Latte an Anzeigen, die sind zu behandeln und es ist auch zu strafen." Auch die Landeshauptleute hätten in den vergangenen Tagen diesbezüglich ein Schreiben erhalten. Stattgefunden habe außerdem ein Gespräch mit der Innung der Trafikanten bezüglich der Einhaltung des Zigarettenverkauf-Verbots an Jugendliche.

Bevölkerung soll Verstöße anzeigen

Kritik an der Handhabung der Kontrollen, gemäß der säumige Lokale von Privatpersonen angezeigt werden müssen und die Behörde erst danach überprüfend einschreitet, lässt Stöger nicht gelten. Die Bevölkerung könne etwas gegen Verstöße unternehmen, meinte er. Es sei ähnlich wie bei einer Missachtung der Bauordnung: "Wenn der Nachbar sich nicht wehrt, wird nichts passieren." Als "zufriedenstellend" beurteilte Stöger die Lösung in Form eines Erlasses für schwangere Arbeitnehmerinnen in Lokalen, die eine Übergangsfrist genießen. Für diese ist per Gesetz im Gegensatz zu den übrigen schwangeren Kolleginnen keine automatische Freistellung vorgesehen, wenn sie Tabakrauch ausgesetzt sind. Die betroffenen Frauen bekommen die Freistellung zwar nicht automatisch, können sie aber beantragen, erklärte Stöger.

Simpel klingt Stögers Idealvorstellung für Österreichs Lokale: "Verbannen wir die Aschenbecher und es wird weniger geraucht." Eine Gefahr für das traditionelle Gastwesen würde eine solche Maßnahme nicht darstellen, betonte er. "Das Rauchen gefährdet meiner Meinung nach die Kaffeehauskultur."

Wo Zigarettenkonsum verboten ist

Seit 1. Jänner gilt im Rahmen eines neuen Tabakgesetzes ein Rauchverbot in Lokalen. Erlaubt ist der Zigarettenkonsum seither nur mehr in räumlich abgetrennten Raucherzimmern, kleinen Gaststätten und Betrieben, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Das Verbot betrifft alle Lokale, in denen Speisen oder Getränke verkauft werden - von Discos über Kantinen bis hin zu Imbiss- und Kebabständen.

Gaststätten mit einer Verabreichungsfläche unter 50 Quadratmeter dürfen den Konsum von Tabakwaren weiterhin erlauben. Größere Unternehmen können das Rauchen in durch Türen abgetrennten Extra-Zimmern gestatten. Mindestens 50 Prozent der Lokalfläche müssen qualmfrei bleiben. Bis 1. Juli ist in bestimmten Fällen eine Übergangsfrist vorgesehen: Unter anderem kann bei Wirten, die wegen des Gesetzes einen Umbau beantragt haben, bis zu diesem Datum uneingeschränkt geraucht werden. Dies gilt auch für Einraum-Lokale mit 50 bis 80 Quadratmeter Verabreichungsfläche, die aus bau- und denkmalschutzrechtlichen oder feuerpolizeilichen Gründen kein Raucherzimmer einrichten dürfen. Ob dieses Faktum vorliegt, muss vom Amt überprüft werden.

Verpflichtend ist für alle Lokale eine Ausschilderung an der Eingangstür sowie im Lokal: Wird das Rauchen erlaubt, muss ein grünes Viereck mit einer Zigarette aufgeklebt werden. Darf man nicht qualmen, ist eine rote Plakette mit durchgestrichenem Glimmstängel anzubringen. Betriebe mit Nichtraucher- und Raucherbereichen müssen beide Schilder vor dem Lokal anbringen und die einzelnen Räume entsprechend kennzeichnen.

Wird das Qualmverbot nicht eingehalten, drohen Wirten Pönalen in der Höhe von bis zu 2.000 Euro, bei mehreren Verstößen steigt der Strafrahmen auf bis zu 10.000 Euro. Gäste, die verbotenerweise eine Zigarette anzünden, müssen bis zu 100 Euro bezahlen, Wiederholungstäter bis zu 1.000 Euro. Missachtungen müssen von Privatpersonen angezeigt werden, erst dann wird die Behörde - das zuständige Bezirksamt - tätig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.