Einstufungskriterien für Behinderte bis Mitte 2010

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Soll der Grad der Behinderung eines Menschen festgestellt werden, müssen die Sachverständigen auf eine mehr als 40 Jahre alte Verordnung auf Grundlage des Kriegsopferversorgungsgesetzes zurückgreifen. Künftig wird es eine neue Einschätzungsverordnung geben, was auch Gesetzesänderungen notwendig macht. In Kraft treten soll die Neuregelung mit 1. Juli 2010.

Die Begutachtung brachte vor allem Kritik an der zentralen Rolle von Ärzten bei der Einstufung. Von Bedeutung ist der Grad der Behinderung - ab einer Einschränkung von 50 Prozent - unter anderem bei der Behinderteneinstellung, bei der Ausstellung von Behindertenpässen und bei verschiedenen Begünstigungen, etwa dem Anspruch auf einen Behindertenparkplatz. Die bisherige Regelung war vor allem auf Kriegsopfer ausgerichtet. Sie entspreche bei weitem nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft bzw. den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes, heißt es in den Erläuterungen zum Ministerialentwurf.

Verordnung auf 89 Seiten

Die neue Einschätzungsverordnung legt nun auf 89 Seiten fest, welche Diagnosen zur Einstufung für einen bestimmten Prozentsatz an Behinderung herangezogen werden dürfen. Stärker als bisher berücksichtigt sind laut Sozialministerium etwa psychische Einschränkungen.

Als Grundlage für die neue Verordnung muss auch das Behinderteneinstellungs- und das Bundesbehindertengesetz geändert werden. Die Begutachtungsfrist endet am 5. Februar. In den bisher vorliegenden Stellungnahmen fordern etwa das Gesundheitsministerium, die Diakonie, der ÖGB, pro mente austria oder die Lebenshilfe, nicht nur ärztlichen Sachverständige und medizinische Kriterien bei der Einstufung heranzuziehen, sondern auch Psychologen oder Sozialarbeiter. Auch die Grünen verlangen dies.

Die Wirtschaftskammer wünscht sich regelmäßige Überprüfungen des Behinderungsgrades sowie Parteistellung des Arbeitgebers im Zuerkennungsverfahren, weil dessen Interessen - etwa beim Kündigungsschutz behinderter Mitarbeiter - massiv betroffen seien. Die Industriellenvereinigung fordert Erleichterungen bei der Pflicht zur Behinderteneinstellung.

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