Arbeitskonflikt an Universitätskliniken droht

Teilen

Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen jetzt vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte "illegal" werden.

"Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf", erklärte Martin Tiefenthaler (Innsbruck) für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis. "Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dabei beträgt unsere Arbeitszeit sowieso schon im Durchschnitt 60 Stunden pro Woche", sagte der Sprecher der MedUni-Betriebsräte.

Vereinbarung läuft automatisch aus

Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Tiefenthaler: "Wir haben weisen die Rektorate seit zwei Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Wir haben sogar einen gemeinsamen Vorschlag der MedUnis vorgelegt, der bloß die Weiterschreibung der bisherigen Regelung bedeuten würde. Aber es gibt bisher keine neue Regelung."

Laut dem Innsbrucker Nephrologen wollten die Rektorate der drei MedUnis offenbar jeweils eigene Regelungen aushandeln. In Wien gebe es Tendenzen, die alte Regelung durch teilweise Schichtdienste auszuhebeln, was einer Schlechterstellung des Personals gleichkomme. Die Angelegenheit hat einen gewissen Zeitdruck in sich: Für den Jahreswechsel müssen auch noch fristgerecht die Dienstpläne für die Universitätskliniken erstellt werden."

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.