NÖ Ärztekammer-Schiedsstelle behandelte 1.500 Fälle

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Zwischen 100 und 120 Mal im Jahr muss sich die Schiedsstelle der Ärztekammer in Niederösterreich mit Beschwerden von Patienten befassen. Insgesamt wurden seit Bestehen der Einrichtung rund 1.500 Fälle behandelt, sagte Christoph Reisner, Präsident der niederösterreichischen Ärztekammer (NÖÄK) und ärztlicher Leiter der Schiedstelle anlässlich einer Pressekonferenz zum 20-Jahr-Jubiläum in Wien.

"Etwa die Hälfte aller Fälle kann für den Patienten positiv abgewickelt werden", so Reisner. Nach den Empfehlungen der Schiedsstelle werden jährlich von den Versicherungen zwischen 400.000 und 500.000 Euro an die Geschädigten ausbezahlt, in Summe waren es von 1989 bis Ende 2008 mehr als sieben Millionen Euro.

Ein Großteil der Patienten wendet sich nach Behandlungsfehlern über die NÖ Patientenanwaltschaft an die Schiedsstelle. Diese holt dann Stellungnahmen des betroffenen Arztes bzw. fachärztliche Gutachten ein und prüft den Akt. Stellt sich dabei heraus, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handeln könnte, kommt es zu einer Aussprache mit allen Beteiligten. Danach wird eine Empfehlung abgegeben, auf die sich die Versicherung und der Patient einigen können, aber nicht müssen.

Das gesamte Verfahren, das im Normalfall zwischen vier und 14 Wochen dauert, "unterscheidet sich ganz wesentlich von einer Gerichtsverhandlung", betonte der Schiedsstellen-Leiter. Für die Patienten gebe es dabei nämlich weder Kosten noch Risiko - und selbst wenn für sie am Ende nichts herauskäme, seien sie oft zufrieden, weil sie angehört und ihre Sorgen ernst genommen wurden, erzählte Reisner.

In einem Großteil der Fälle sind nicht ärztliche Fehler, sondern schlechte Kommunikation zwischen Medizinern und Patienten das Problem, erklärte der NÖÄK-Präsident. Krankenhäuser sind von Beschwerden sehr viel häufiger betroffen als niedergelassene Ärzte. Die meisten Fälle habe es in der Chirurgie, der Notfallchirurgie sowie der Gynäkologie gegeben, eine Häufung von Beschwerden in bestimmten Abteilungen oder über einzelne Ärzte sei aber noch nicht vorgekommen, berichtete Reisner.

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