Bioethik: Wunsch nach eigenem Forschungsgesetz

Teilen

Ein eigenes Forschungsgesetz wünscht sich Christiane Druml anlässlich ihrer Wiederbestellung als Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt. In einem solchen Regelwerk könnten offene Fragen wie etwa bezüglich der Forschung an embryonalen Stammzellen, Nabelschnurblutbanken oder auch Gender-Fragen geregelt werden, sagte die Wiener Juristin der APA. Am 20. Oktober wurde der Beginn der fünften Amtsperiode der Kommission mit einem Festakt und einer Vortragsveranstaltung zum Thema "Wissenschaftliche Integrität" begangen.

"Wissenschaftliche Integrität" ist für die seit 2001 existierende Kommission ein neues Thema. Für Druml geht die Bedeutung über die Forschungslabors weit hinaus, weil nur integre Wissenschaft das nötige Vertrauen in der Gesellschaft erreichen kann. "Das reicht weit in den Alltag der Menschen, von sicheren, gesunden Lebensmitteln bis zum Arztbesuch oder Handystrahlen", so die Juristin.

Die künftigen Arbeitsschwerpunkte der Kommission, die im Detail bei einer Klausurtagung der Bioethikkommission Anfang November erarbeitet werden, sieht Druml sowohl in der vorausschauenden Erfassung möglicher kommender Probleme - wie etwa in der Nanotechnologie - als auch in der Aufarbeitung von traditionellen bioethischen Fragestellungen. So hätten sich etwa durch die moderne Molekularbiologie nie wirklich ausdiskutierte Fragen, beispielsweise nach dem Beginn des Lebens, in den Mittelpunkt des Interesses gedrängt.

Nicht zufrieden ist die neue, alte Vorsitzende der Bioethikkommission mit der Umsetzung der Empfehlungen des Beratungsgremiums in konkrete gesetzliche Regelungen. Außer der Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibes anfallen, hat kaum ein Papier der Kommission Eingang in Gesetzeswerke oder Verordnungen gefunden. "Es wäre schon ein Auftrieb für die Mitglieder, wenn ihre ehrenamtliche Arbeit mehr Resonanz fände", ist Druml überzeugt.

Die Kommissionsleiterin sieht es aber auch nicht als Aufgabe des Gremiums an, in die Gesetzgebung einzugreifen. "Mir ist wichtig, dass wir gute Stellungnahmen zu diversen Problemen zustande bringen, was damit weiter passiert, ist Sache der Politik", so die Juristin. Auch müssten die Aussagen nicht immer "ein harmonisches Ergebnis" darstellen. Schon in der Vergangenheit hat es immer wieder durchaus kontroversielle, zweiteilige Stellungnahmen der Kommissionsmitglieder zu Themen wie etwa der Forschung an embryonalen Stammzellen gegeben.

Die Bioethikkommission wurde 2001 vom damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) als Beratungsorgan in gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen, die sich auf dem Gebiet der Humanmedizin und Humanbiologie aus ethischer Sicht ergeben, eingesetzt. Druml leitet das Gremium seit 2007.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.