Neues Gesetz

Stopp für Schönheits-Operationen

10.11.2011

Jugendliche müssen vor dem Beauty-Eingriff zum Psycho-Test.

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Der Traum von der makellosen Schönheit lässt die Kundinnen der Beauty-Docs immer jünger werden. Nun möchte Gesundheitsminister Alois Stöger (SP) dem Beauty-Wahn einen Riegel vorschieben. Er schickt noch in diesem Jahr einen Gesetzestext in Begutachtung, der die Plastische Chirurgie streng regelt. 


- Stögers Vorschlag: Schönheits-Operationen bei Kindern unter 14 Jahren werden in Österreich komplett verboten. Auch wenn Eltern den Eingriff erlauben würden.

- Beauty-OPs sollen auch für Teenager von 14 bis 18 Jahren strenger überwacht werden. Neben der Einwilligung der Eltern soll es zusätzlich eine verpflichtende klinisch-psychologische oder gesundheitspsychologische Beratung als Voraussetzung zur Durchführung von Schönheits-OPs geben.

- Gewinnspiele von Schönheitsoperationen und Bewerbungen von solchen Eingriffen sollen verboten werden.

- Stöger möchte auch regeln, wer sich in Zukunft Schönheitschirurg nennen darf und wer nicht. Das Gesetz soll genau definieren, welche Behandlungen unter den Begriff „Schönheits-OP“ fallen dürfen und welche „ästhetische Behandlungen“ sind.

Pro & Kontra
Der Star-Schönheitschirurg Artur Worseg begrüßt einige Punkte des Entwurfs. „Ich bin absolut dafür, dass sich unter 14-Jährige nicht operieren lassen dürfen“, so Worseg. Und meint weiter: „Problematischer sehe ich die Regelung der psychologischen Beratung. Was passiert, wenn der Psychologe einen Leidensdruck erkennt. Zahlt dann die Krankenkasse?“

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