Leitfaden für vegane Getränke von vegan.at:

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Leitfaden für vegane Getränke von vegan.at:

1. Herstellung

Einer der Hauptpunkte ist die Klärung bzw. die Filterung des Getränkes. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Filterung (auch Klärung oder Schönung) jeder Flüssigkeit mit tierlichen Stoffen. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem Fruchtsäfte hiervon am stärksten betroffen sind. Egal ob „naturtrüb“, Direktsäfte, Fruchtsaftkonzentrate oder ein Fruchtsaftnektar. Hier kann zum Beispiel Gelatine (seit BSE meist Schweinegelatine) verwendet werden, bei Wein aber auch Hühnereieiweiß (Albumin) oder Fischblase (angeblich ist es in Österreich verboten worden, Fischblasen zu verwenden). Gerne wird aber gesagt, das Produkt enthält nichts Tierliches, da die Gelatine wieder restlos entfernt wurde.
Bei Bier darf nach dem deutschen Reinheitsgebot keine Filterung mit tierlichen Stoffen eingesetzt werden, dies betrifft ebenfalls die österreichischen Biere, daher kann sehr wohl Gelatine-Filterung zum Beispiel bei britischen Bieren eingesetzt werden.

 


2. Zutaten

Wir gehen natürlich davon aus, dass keine offensichtlich tierlichen Zutaten in dem Getränk sind, wie etwa tierliche Milch bzw. deren „Produkte“ (Molke, Laktose = Milchzucker, Butter, Sahne, Butterreinfett, Joghurt, Kefir usw.), Eier, Honig und noch einiges mehr.
Trotzdem kann eine Zutatenliste bei konventionellen Getränken recht lang ausfallen. Worauf ist hier prinzipiell zu achten:

Zucker – handelt es sich um raffinierten Zucker, so kann Tierkohle eingesetzt worden sein, Rohrohrzucker wird nicht raffiniert. Bei dem großen österreichischen Zuckerhersteller „Agrana“ (Wiener Zucker) wird laut deren Angaben keine Tierkohle verwendet. Auch die großen deutschen ZuckerherstellerInnen haben ausgesagt, keine Tierkohle zu verwenden.

Aromen – hier gibt es natürliche, naturidente, und künstliche Aromen, bei allen drei Arten können tierliche Stoffe die Basis oder der Ursprung sein. Es muss also immer genau hinterfragt werden, woraus diese Aromen gewonnen und zusammengesetzt wurden. Beispiel: So genanntes „natürliches Erdbeeraroma“ kann aus Käserinde hergestellt worden sein oder das beste Ananasaroma kommt aus Brokkoli. Vanille-Extrakt kann unter Verwendung von Bourbone Vanille, Alkohol und Apfelsaft hergestellt werden (siehe Filterung).
Natürliche Aromastoffe können auch mittels Enzymen (Enzyme können tierlichen Ursprungs sein, und übrigens heute auch gentechnisch hergestellt werden) aus Stoffen gelöst werden.

Farbstoffe (E 1xx) – wie das bekannte E 120 Cochenille (echtes Karmin) können viele Farbstoffe tierlichen Ursprunges sein. Entweder werden diese direkt aus Tieren „erzeugt“ wie z.B. Karmin aus Schildläusen, oder sind synthetisch und können somit wiederum tierlichen Ursprungs sein.
Wichtig: bei Farbstoff Beta-Carotin kann Fischgelatine als Trägerstoff eingesetzt worden sein.

Vitamine – Alle Vitamine können grundsätzlich auch tierlichen Ursprungs sein (auch rein synthetische Vitamine). Fettlösliche Vitamine (A, D, E, K) können in einer Matrix von Fischgelatine-Kapsel eingesetzt werden.

Pektin – Synthetisches Pektin kann tierliche Stoffe (wie E 327 - Calciumlactat) enthalten.

Lecithin – kann tierlich, zum Beispiel aus Hühnerei, oder pflanzlich sein.

 


3. Sonstige Stoffe

E-Nummern (auch Konservierungsmittel, Säuerungsmittel) stehen für Lebensmittelzusatzstoffe. Hinter jeder Nummer kann ein ganz gewöhnlich natürlicher Stoff stehen, aber auch so genannte chemisch-synthetische Stoffe. Wichtig ist hierbei aber grundsätzlich die Herstellung des Stoffes. Alle E-Nummern, welche fraglich sind, aufzulisten, würde den Umfang dieses Artikels sprengen, jedoch bieten die Suchmaschinen im Internet einige Hilfe oder Webseiten wie etwa www.zusatzstoffe-online.de

Überzugsmittel – zum Beispiel Kaffeebohnen mit Bienenwachs, diese müssen nicht deklariert werden.

Bakterien/Hefekulturen – Hefekulturen und Bakterien, wie zum Beispiel die Bakterien der Milchsäure, können auf einem Nährboden aus tierlicher Milch gezüchtet werden. Somit ist hier zu klären wie diese Stoffe erzeugt wurden. Milchsäure kann natürlich auch tierlichen Ursprungs sein, so wie tierliche Emulgatoren in Hefe enthalten sein können.

4. Verpackung

Etiketten
Hier ist der Kleber für die Etikettierung problematisch, denn für Oberflächen aus Glas wird häufig ein Kaseinkleber verwendet. Während bei synthetischen Klebern Spuren von Kasein enthalten sein können, wird bei Kunststoffverpackungen kaum kaseinhaltiger Klebstoff eingesetzt. Vor allem bei Mehrwegglasflaschen (Bier, Mineralwasser etc.) setzen HerstellerInnen auf leichte Wiederablösbarkeit des Klebers, die bei Kaseinklebern meist besser gegeben ist.

Kunststoff
Grundsätzlich können tierliche Zusätze aus Schlachtabfällen in Kunststoffe eingemischt werden. Wir haben bei einem österreichischen PET-Flaschen Hersteller nachgefragt und erfahren, dass keine tierlichen Stoffe eingesetzt werden.


Tipp: Grundsätzlich ist es wichtig, die Volldeklaration zu erfragen, da ja noch immer Zutaten, die weniger als 5% am Gesamtprodukt ausmachen, nicht deklariert werden müssen.
Weiters werden auch bei der Volldeklaration keine Auskünfte erteilt, welche Hilfsstoffe, die später im Endprodukt nicht mehr enthalten sind (darunter fällt zum Beispiel Gelatineklärung) bei der Produktion eingesetzt werden. Diese Informationen können nur im persönlichen Kontakt (also Produktanfrage am besten schwarz auf weiß) von den Firmen erfragt werden, wobei hier aber auch auf spezielle Antwortformulierungen zu achten ist (z.B. Unterschied, ob eine Zutat „enthalten“ ist oder „verwendet wurde“). Firmen drücken sich gerne gewählt aus, um uns in einem gewissen Glauben zu lassen - auch das sollte bedacht werden.

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