Schönheits-OP

"Beauty Doc" wird verboten

29.03.2012

Gesetz bringt Änderungen: Weniger Werbung, mehr Jugendschutz.

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Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, dürfte noch vor der Sommerpause vom Parlament behandelt werden. Derzeit ist der Entwurf in Begutachtung, wie das Gesundheitsministerium einen Bericht der Tageszeitung "Kurier" (Donnerstagausgabe) bestätigte. Die Begutachtungsfrist endet am 27. April, danach können noch eventuelle Änderungen einfließen, sagte Fabian Fußeis, Sprecher von Gesundheitsminister Alois Stöger.

Mit dem neuen Gesetz sollen medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen konkret geregelt werden, um dabei gewisse Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern. Auch bei diesen Eingriffen kann es zu weitreichenden unerwünschten Nebenwirkungen und unerwartete Folgen bzw. Komplikationen kommen. Derzeit ist die Durchführung von Schönheitsoperationen nicht auf eine bestimmte Facharztausbildung beschränkt, und es sind auch keine sonstigen spezifischen Qualitätskriterien zu erfüllen.

Bei Verstößen gegen das Gesetz wird in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.

Die Kernpunkte des neuen Gesetzes:

  • Jugendschutz: Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patient vorliegt sowie eine Wartefrist von acht Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde.
  • Für unter 16-Jährige ist die Durchführung Eingriffe ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten.

 

  • Durch das neue Gesetz ist es nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt Schönheitsoperationen durchzuführen.
  • Fachärzte wie für Hals-, Nasen-und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind.

Beauty-Doc-Verbot
Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, dürfen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze ("Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin") verwenden und anführen. Die Verwendung des Zusatzes "Beauty-Doc" oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.

Keine Vorher-Nachher-Bilder
Das Gesetz enthält gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen sowie ein Provisionsverbot. Damit soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch sogenannte "Vorher-Nachher"-Bilder soll verboten sein.

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