Prozess gewonnen:

Louboutin darf rote Sohle schützen lassen

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Nach langem Kampf, hat der Designer nun das Recht darauf, seine rote Sohle gesetzlich schützen zu lassen.

Louboutin gegen den Rest der Modewelt
Man kann nur hoffen, dass der Designer von Yves Siant Laurent, Hedi Salimane, nicht vor hatte Schuhe mit roter Sohle bei der nächsten Show des Modehauses zu präsentieren. Denn wenn es um die rote Sohle geht, kennt der Erfinder keine Gnade: Christian Louboutin brachte auch schon Modekette Zara vor Gericht, weil sie Pumps mit roter Sohle verkauften. Diesen verlor er allerdings. Mit Yves Saint Laurent gab es das gleiche Problem, Grund für Louboutins schlechte Laune:  er sah sein Markenzeichen gefährdet.

Neue Regelung
Ein Gericht in New York gewährte dem Designer aber nun seine rote Sohle gesetzlich schützen zu lassen. Niemand außer ihm darf nun Schuhe mit dem gleichen Rot-Ton auf der Sohle produzieren. Ausnahme sind rote Schuhe,deren Sohle dazu passend rot sein darf. Das bedeutet für Yves Saint Laurent freie Bahn, von den berühmten, bereits Monochrome-Pumps darf es nun noch mehr geben.

                                  

Louboutin darf rote Sohle schützen lassen
© oe24

„Ich sage nicht, dass rot nur mir gehört - ich wiederhole mich, es geht hier um ein bestimmtes rot, das an einer bestimmten Stelle verwendet wird.“ so Louboutin gegenüber der französischen Tageszeitung Libération . Jetzt kann er wieder ruhig schlafen, er hat die alleinige Macht über die Farbe rot auf Schuhen!

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