Rechtssache

Urteilsveröffentlichung

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Über Antrag von Herrn KR Ernst Karl Plech veröffentlichen wir nachstehendes Urteil:

Urteil
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Durch die Veröffentlichung auf der Webseite www.oe24.at vom 2.9.2010 eines Artikels mit der Überschrift „Beginnt heute die Aufklärung des Sumpfes“, in welchem behauptet wurde, der Antragsteller habe eine „krasse Form der Korruption betrieben“, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller KR Ernst Karl PLECH dessen Unschuldsvermutung verletzt. Die Antragsgegnerin Media Digital GmbH wurde als Medieninhaberin zur Bezahlung einer Entschädigung nach § 7b Abs. 1 MedienG an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 093, am 2.12.2010

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