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Beauty fürs Handgepäck: Das darf mit

20.07.2011

Die praktischsten Produkte für unterwegs auf einen Blick.

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© Photo Press Service, www.pps.at/Hersteller
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Bei Flügen die in der EU starten gibt es zwar bestimmte Vorgaben was die Menge der Flüssigkeiten, die mit an Bord dürfen, betrifft – aber es muss nicht gänzlich auf die Survival-Beauty-Austattung verzichtet werden. Zwar scheint es unwahrscheinlich, dass wir mit unseren Gesichtscremchen oder Deos den Piloten bedrohen möchten, aber was sein muss, muss sein.

Richtlinien
Die Obergrenze bei Flüssigkeiten – darunter versteht man auch Shampoos, Sonnenmilch, Cremes, Zahnpasta, Rasierschaum, Haargel, Haarspray, Deos, Parfum -liegt bei 100 Mililitern pro Behältnis. Alles über 100ml, was im Handgepäck durchgeschummelt werden will, wandert ausnahmslos in den Müll-auch wenn es nur halbvoll ist. Die Produkte müssen in einem transparenten Plastikbeutel transportiert werden , dieser darf wiederum ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben und mit einem Zipp verschließbar sein. Da geht sich doch einiges aus. Und für einen langen Flug brauchen wir zumindest erfrischende Reinigungstücher, ein reinigendes Gesichtswasser oder eine pflegende Creme. Den Rest dürfen Sie –so viel Sie möchten – im Koffer verstauen.

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