Gericht lehnt Haftentlassung Polanskis ab

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Eine Entlassung des Starregisseurs Roman Polanski aus Schweizer Auslieferungshaft kommt wegen erheblicher Fluchtgefahr nicht infrage. Das teilte das Bundesstrafgericht am Dienstag in Bellinzona mit. Eine Haftbeschwerde wurde abgewiesen. Der 76-Jährige war Ende September in Zürich verhaftet worden. Er soll wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdeliktes an die USA ausgeliefert werden.

Gegen die Entscheidung des Strafgerichts kann Polanski jetzt vor dem Bundesgericht der Schweiz, der höchsten Instanz, Beschwerde einlegen. Nach Medienberichten will er das tun. Auch die Bereitstellung einer Kaution, wie sie Polanski angeboten hatte, lehnte das Bundesstrafgericht zunächst ab. Es schloss aber nicht aus, dass bei einer Nachbesserung des Angebotes und der Bereitschaft zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, die eine ständige Überwachung des Regisseurs zuließe, später doch noch diese Möglichkeit der Haftverschonung bestehen könnte. Polanski hatte angeboten, einen Hausarrest in seiner Wohnung im Prominentenort Gstaad zu akzeptieren und bis zur Entscheidung über seinen Einspruch gegen die Auslieferung auch einzuhalten.

Die Richter in Bellinzona verwiesen darauf, dass die Inhaftierung eines Beschuldigten im Auslieferungsverfahren die Regel sei. Das Gericht stufte die Fluchtgefahr im Fall von Polanski als hoch ein. Er habe sich bereits 1978 durch seine Ausreise nach Europa dem amerikanischen Strafverfahren entzogen. Von der Schweiz aus sei ein Grenzübertritt innerhalb weniger Stunden möglich.

Auch die derzeitige Motivation zu einer Flucht sei groß, stellte das Gericht fest. Die theoretisch mögliche Freiheitsstrafe in Amerika betrage 50 Jahre. Eine Auslieferung würde für Polanski eine Trennung von seiner Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern zur Folge haben. Zudem müsste er seine Tätigkeit als Regisseur unterbrechen. Sein Anwalt habe ausgeführt, dass eine länger andauernde Haft den Totalverlust der von Investoren aufgebrachten Mittel von 40 Millionen Dollar bedeuten würde. Polanskis jüngster Film, der Polit-Thriller "The Ghost" mit Pierce Brosnan, soll im Februar bei den Berliner Filmfestspielen vorgestellt werden.

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