My body, my choice

Streitthema Abtreibung wieder im Fokus

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Warum Frauen eine Schwangerschaft abbrechen wollen, ist ihre Sache und dennoch ein emotionalisierendes Politikum. Das Dilemma mit den Abtreibungen.    

Erst im vergangenen Jahr verschärfte das polnische Verfassungsgericht vermeintlich still und heimlich das nationale Abtreibungsgesetz, das es Frauen selbst bei schweren Fehlbildungen des Fötus verbietet, die Schwangerschaft zu beenden. Trotz Pandemie mobilisierte dieser Einschnitt in die weibliche Selbstbestimmung Tausende Frauen und nicht minder wenige loyale Männer Woche für Woche dazu, dagegen auf die Straße zu gehen – bis ­dato jedoch erfolglos. In zwei Drittel der 195 Länder, in denen die UN Daten erhoben hat, ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist; in der Hälfte dieser Länder, wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung oder Inzest resultierte oder der Fötus lebensbedrohliche Defekte aufweist; ferner berücksichtigen ein Drittel der Länder auch ökonomische oder soziale Gründe. Geografisch betrachtet, gibt es die strengsten Regelungen in Ozeanien und Afrika, gefolgt von Lateinamerika und der Karibik. Und innerhalb der EU hat Malta ein noch strengeres Abtreibungsgesetz als Polen – unter keinen Umständen ist dort ein Abbruch erlaubt, bei Zuwiderhandeln droht eine Gefängnisstrafe.

Die Abtreibungsfrage polarisiert und zerreißt Gesellschaften, Familien und Länder. Vor 50 Jahren lösten Hunderte Frauen eine Debatte aus, als sie im Magazin „Stern“ öffentlich über ihre Abtreibungserfahrungen sprachen. Vergangene Woche erinnerte das Magazin an diese besondere Ausgabe, deren Leitthema in Deutschland oder auch Österreich heutzutage zwar leichter zugänglich, aber längst noch nicht enttabuisiert ist. Auch in Österreich ist das Thema höchst komplex. Denn im Vergleich zu Deutschland werden die Abtreibungskosten nur in Ausnahmefällen von der Sozialversicherung getragen. Darüber hinaus gelte die sogenannte Fristenlösung, innerhalb derer Frauen straffrei abtreiben, wenn sie sich zuvor von einem Arzt oder einer Ärztin haben beraten lassen. Außerdem ist im StGB geregelt, dass niemand benachteiligt werden darf, wenn er oder sie straffreie Schwangerschafts­abbrüche durchführt oder diese Behandlung nicht anbieten möchte. Dies bedeutet u. a. auch, dass es in gewissen Bundesländern, wie zum Beispiel dem katholisch geprägten Tirol, nur einen einzigen Gynäkologen gibt, der die Behandlung offen anbietet. Im Schnitt werden laut Schätzungen etwa 30.000 Schwangerschaftsabbrüche in Österreich jährlich vorgenommen, doch genaue Statistiken in diesem Bereich fehlen. „Mein Körper, meine Wahl“ – ein schöner Slogan der Pro-Choice-Bewegung, dessen Gültigkeit noch lange nicht erstritten ist, bzw. immer wieder aufs Neue verhandelt werden muss.  

 

Erzählen Sie uns Ihre Story! 

Haben sie abgetrieben? Wie ging es Ihnen damit? Oder waren Sie kurz davor und haben sich vielleicht doch anders entschieden? Das Thema Abtreibung hat viele Facetten, von denen wir in einer der kommenden Ausgaben gerne so viele wie möglich zeigen würden. Teilen Sie mit uns Ihre Geschichte: madonna @oe24.at  

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