14. Dezember 2009 12:57
Viele Eltern dürfen sich beim Lohnsteuer-Ausgleich für 2009 auf einen
Extra-Tausender freuen. Denn nach dem Jahreswechsel werden erstmals die
Kosten für Kinderbetreuung absetzbar sein: Bis zu 2.300 Euro kann man sich
vom Finanzamt zurückholen – rückwirkend ab 1. Jänner 2009 und pro Kind. Für
Top-Verdiener heißt das zusätzlich 1.150 Euro, für mittlere Einkommen bringt
das netto bis zu 840 Euro. Dazu kommt der ebenfalls neue Kinderfreibetrag
von 220 Euro. Absetzbar sind die Kosten für öffentliche und private
Kindergärten und „pädagogisch geschultes Betreuungspersonal“.
Auch die Oma absetzbar
Darunter fallen Tagesmütter, Au Pairs und
selbst Omas – sofern sie etwa eine Babysitter-Schulung im Ausmaß von acht
Stunden nachweisen können.
Beizulegen ist der Arbeitnehmerveranlagung lediglich eine Rechnung der
Betreuungseinrichtung (oder der Oma). Aber: Nur die echten Betreuungskosten
werden abgerechnet, also etwa nicht Verpflegungskosten. Anspruch haben nur
Eltern von Kindern bis zehn Jahren.
Der Geldregen ist Teil des Anfang 2009 geschnürten
Familien-Entlastungspakets. „In Summe sprechen wir hier von einer
Entlastung, die dem durchschnittlichen 15. Gehalt für Familien entspricht“,
so VP-Familien-Staatssekretärin Christine Marek.
Steuerzuckerl für Oma und Tagesmutti
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- Wie viel Geld gibt es? Bis zu 1.150 € pro Kind für
Betreuung plus 220,– Kinderfreibetrag.
- Wer hat Anspruch? Eltern von Kindern, die das 10. Lj.
2009 nicht vollendet haben.
- Wofür wird gezahlt? Für Kindergärten, Tagesmütter
etc. und Betreuer mit Babysitter-Schulung – zum Beispiel auch Omas
und Au-pair-Mädchen.
- Wo wird beantragt? Per Arbeitnehmerveranlagung beim
Finanzamt. Rechnung erforderlich.
- Wer hat weitere Infos? Etwa die Homepage des
Wirtschaftsministeriums: www.bmwfj.gv.at
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