Bioethikkommission kritisiert Gesetzgeber

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Mitglieder der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt fordern mehr Engagement des Gesetzgebers in Sachen biomedizinischer Forschung ein. Die Politik habe die Hausaufgaben bisher nicht erledigt, aufgrund laufend einlangender neuer Erkenntnisse werde die Liste der Probleme immer länger.

Das bemängelten Kommissionsvorsitzende Christiane Druml und Medizinethiker Ulrich Körtner (Uni Wien) anlässlich der am 15. Jänner in Wien zu Ende gehenden Tagung "Ethik und Recht in der Humanforschung" gegenüber der APA.

Die Bioethikkommission wurde 2001 eingesetzt. Die derzeit 25 Mitglieder - durchwegs Wissenschafter der verschiedensten Disziplinen - erarbeiten Positionspapiere und Empfehlungen vor allem zu ethisch heiklen Fragen der modernen Medizin und Forschung. Die Themen der bisher verabschiedeten Stellungnahmen reichen vom Umgang mit Embryonen über Stammzellen bis hin zu Nabelschnur- oder Biobanken. Eine Umsetzung der Empfehlungen in konkrete Gesetze oder sonstige bindende Regelungen ist bisher weitgehend ausgeblieben.

Säumig bei Biomedizinkonvention

Was nach Ansicht von Druml und Körtner derzeit am dringendsten ansteht, ist die Unterzeichnung der Biomedizinkonvention des Europarates. Eine entsprechende Empfehlung der Bioethikkommission wurde bereits 2002 verabschiedet. Österreich und auch Deutschland sind bis heute säumig.

Dabei würde eine Unterzeichnung noch keinerlei Festlegung in heiklen Fragen bedeuten, wie viele befürchten, betonte Körtner. So bestimmt die Konvention nicht, ob in einem Land die Forschung an Embryonen erlaubt ist oder nicht. Nur soviel: Wenn die Forschung zulässig ist, so ist laut dem Papier auch entsprechender gesetzlicher Schutz einzurichten. So ist es für Druml auch unerlässlich, dass nach der Unterzeichnung der Konvention für Österreich ein eigenes Forschungsgesetz erarbeitet wird.

Qualitätssicherung für Bioethiker

Derzeit werden ethisch heikle und bedenkliche Fragen - wenn überhaupt - in verschiedenen Gesetzen geregelt oder auch an diverse Kommissionen verwiesen. Seitens der bundesweit tätigen Bioethikkommission denkt man daher auch an eine Art Qualitätssicherung für Bioethiker. "Bisher ist dieser Beruf nicht definiert, es gibt auch keine einschlägigen Institutionen für die Ausbildung", so Druml. Alleine für Medizin-Unis und Krankenhäuser sind derzeit 27 Forschungsethikkommissionen eingerichtet.

Aber auch die besten Ethikkommissionen können Gesetze nicht ersetzen. Die Sprüche von Kommissionen oder auch von Universitäten erlassene Richtlinien sind bezüglich ihrer rechtlichen Geltung jedenfalls zweifelhaft. Bindende Regelungen seien dabei nicht nur für Patienten, sondern auch für die Wissenschafter selbst wünschenswert. So sind Forschungsvorhaben teilweise für sehr lange Zeit im Voraus zu planen. Ist die Rechtssicherheit nicht gegeben, so könnten solche Vorhaben von vornherein Scheitern.

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